Was tun bei eingefrorenen Wasserleitungen? Bereits …

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Was tun bei eingefrorenen Wasserleitungen? Bereits kleine Lecks können große Schäden anrichten

01.03.2012

Ausreichende Beheizung auch wenig genutzter Räume, Absperren und Entleeren besonders gefährdeter Leitungen, eine bessere Isolation: Die Tipps zur Vorbeugung von Frostschäden am Haus sind zahlreich. Dumm nur, wenn man nicht rechtzeitig vorgesorgt hat – oder die Rohrleitung trotz getroffener Vorsorgemaßnahmen beschädigt worden ist.

Ausreichende Beheizung auch wenig genutzter Räume, Absperren und Entleeren besonders gefährdeter Leitungen, eine bessere Isolation: Die Tipps zur Vorbeugung von Frostschäden am Haus sind zahlreich. Dumm nur, wenn man nicht rechtzeitig vorgesorgt hat – oder die Rohrleitung trotz getroffener Vorsorgemaßnahmen beschädigt worden ist. Lutz Hennig, Schadenverhütungsexperte der VGH Versicherungen, erklärt, wie man sich in diesem Falle richtig verhält und so den Schaden begrenzt.

„Gerade jetzt, wenn die Temperaturen vielerorts wieder über die Nullmarke steigen, fallen viele Rohrschäden überhaupt erst auf“, sagt Hennig. „Dabei ist die Leitung wahrscheinlich bereits vor Wochen geplatzt.“ Der Grund: Beim Gefrieren hat sich das Volumen des Wassers um rund zehn Prozent vergrößert. Die Rohre konnten dem erhöhten Druck nicht Stand halten und sind geborsten. Betroffen sind neben Trinkwasserleitungen auch häufig Heizungsrohre, -kessel oder Boiler. Wenn die gefrorenen und gerissenen Leitungen dann wieder langsam auftauen, sind Wasserschäden programmiert. „Deshalb gilt: Wasserzuleitung absperren und den Hahn öffnen, so dass der Überdruck entweichen kann“, rät Lutz Hennig. „Elektrische Geräte sollten nicht ohne Prüfung durch einen Fachmann wieder in Betrieb genommen werden.“ Wenn noch nicht geschehen, sollte der Raum gut geheizt und regelmäßig belüftet werden, damit die Leitung komplett auftauen kann und die bereits ausgetretene Feuchtigkeit sich verflüchtigt.

Für den Fall, dass die Leitung noch immer gefroren ist, rät der VGH-Experte zur Vorsicht beim Versuch, die Rohre wieder aufzutauen. „Verwenden Sie auf keinen Fall offene Flammen oder elektrischen Strom“, warnt Hennig. „Auch Lötlampen oder Infrarotstrahler sind absolut ungeeignet.“ Am ehesten eignen sich Sandpackungen, heiße Tücher, Wärmflaschen, Haartrockner oder Heizlüfter. Meist ist es aber sinnvoller, einen Fachbetrieb zu beauftragen, der sich mit dem Auftauen auch schwer zugänglicher Rohrleitungen auskennt.

Im Schadenfall sollte außerdem der Versicherer zeitnah informiert werden. Er kann meist bei der Auswahl örtlicher Spezialisten unterstützen, die nötige Trocknungs- und Sanierungsmaßnahmen leisten. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, die aufgetretenen Schäden auf Fotos festzuhalten. Schäden an der Einrichtung, also an Möbeln, Kleidung oder technischen Geräten ersetzt in der Regel die Hausratversicherung. Für Schäden am Haus und fest damit verbundenen Gegenständen – wie Einbauküchen, die Heizungsanlage oder Sanitärinstallation – kommt stattdessen die Wohngebäudeversicherung auf. „Das gilt jedoch nur dann, wenn der Versicherte seinen vertraglichen Pflichten nachgekommen ist und es trotz getroffener Vorsorgemaßnahmen zum Schaden kam“, erklärt Lutz Hennig. „Ansonsten ist der Versicherer grundsätzlich berechtigt, die Leistungen zu kürzen.“

Die unsichtbare Gefahr
Wasserschäden sind auch deshalb so tückisch, weil Leitungen meist gut verputzt in der Wand liegen und so weder Mieter noch Eigentümer die Gefahren bedenken, die durch einen Rohrbruch entstehen können. Und die haben es in sich: Jahr für Jahr bearbeiten die deutschen Versicherer mehr als eine Million Leitungswasserschäden. 2010 lag die Summe der ausgezahlten Versicherungsleistungen bei rund 2,3 Milliarden Euro. Vor allem in Jahren mit strengem Winter kann die Zahl noch höher liegen – und das, obwohl viele Schäden leicht vermeidbar wären.

frostschaeden
Bildunterschrift:  Vor allem außen liegende Leitungen lassen sich nur schwer vor dem Gefrieren schützen.

Mehr Informationen: www.vgh.de


Kontakt:

VGH Versicherungen    
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Schiffgraben 4    
30159 Hannover    

Telefon: 0511 / 362 - 3801 /-3808
Telefax: 0511 / 362 - 2597
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E-Mail: christian.worms@vgh.de
Webseite: www.vgh.de


Über die VGH Versicherungen:
Die VGH ist der größte Versicherer in Niedersachsen – mit einem lückenlosen Angebot an Sach- und Personenversicherungen. Rund 4.500 Mitarbeiter sind direkt oder mittelbar für den regionalen Marktführer tätig. Etwa 600 selbständige Versicherungskaufleute und ihre Mitarbeiter sowie die beiden VGH-Kooperationspartner, die Sparkassen und die LBS, bilden ein flächendeckendes Servicenetz zur Betreuung von rund 1,8 Millionen Kunden. Nicht nur als Versicherer und Arbeitgeber, auch als Sponsor zahlreicher Projekte und Programme im sportlichen, kulturellen und sozialen Bereich engagiert sich die VGH traditionell für die Menschen in ihrem Geschäftsgebiet.


vgh

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