Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Der Aufsichtsrat der Hannover Rückversicherung AG hat dem Beschluss des Vorstands zugestimmt, nach dem das Unternehmen in eine europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) umgewandelt werden soll.
14. März 2012 - Der Aufsichtsrat der Hannover Rückversicherung AG hat dem Beschluss des Vorstands zugestimmt, nach dem das Unternehmen in eine europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) umgewandelt werden soll. Der Rechtsformwechsel bedarf noch der Zustimmung der Hauptversammlung. Diese findet am 3. Mai 2012 in Hannover statt.
Mit der Umwandlung in eine SE werden die bisherigen Aktionäre der Hannover Rückversicherung AG automatisch Anteilseigner der Hannover Rück SE; die Rechte der Aktionäre bleiben unverändert. Ebenfalls sind keine Auswirkungen durch den Rechtsformwechsel für die Kunden und Mitarbeiter der Hannover Rück zu erwarten.
Mit der angestrebten Umwandlung in eine SE trägt die Hannover Rück der zunehmenden Internationalisierung der Geschäftstätigkeit sowie ihrer Belegschaft Rechnung.
Zugleich ermöglicht die Rechtsform der SE dem Unternehmen, seinen Sitz innerhalb der Europäischen Union zu verlegen. Dies könnte im Zusammenhang mit der Einführung von Solvency II Bedeutung erlangen. Konkrete Pläne für eine solche Sitzverlegung hat die Hannover Rück jedoch derzeit nicht.
Die Umwandlung der Hannover Rückversicherung AG in eine SE soll bis Anfang 2013 abgeschlossen sein.
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Über die Hannover Rück
Die Hannover Rück ist mit einem Prämienvolumen von rund 12 Mrd. EUR der drittgrößte Rückversicherer der Welt. Sie betreibt alle Sparten der Schaden- und Personen- Rückversicherung und ist mit ca. 2.200 Mitarbeitern auf allen Kontinenten vertreten. Das Deutschland-Geschäft der Gruppe wird von der Tochtergesellschaft E+S Rück betrieben. Die für die Versicherungswirtschaft wichtigen Ratingagenturen haben sowohl Hannover Rück als auch E+S Rück sehr gute Finanzkraft-Bewertungen zuerkannt (Standard & Poor’s AA- „Very Strong“; A.M. Best A „Excellent“).
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