Private Krankenversicherung: Auch die Police kann …

Private Krankenversicherung: Auch die Police kann eine Pause machen

13.03.2012

Teilzeit-Arbeit, wirtschaftliche Notlage oder Arbeitslosigkeit: Es gibt einige Gründe, warum privat Krankenversicherte plötzlich zurück zu AOK und Co. müssen. Ein typisches Missverständnis besteht darin, die Privat-Police müsse nun gekündigt werden. Sinnvoller ist es vielfach, per „Anwartschaftsversicherung“ die Police pausieren zu lassen.

Private Krankenversicherung: Auch die Police kann eine Pause machen

Von Andreas Kunze

Teilzeit-Arbeit, wirtschaftliche Notlage oder Arbeitslosigkeit: Es gibt einige Gründe, warum privat Krankenversicherte plötzlich zurück zu AOK und Co. müssen. Ein typisches Missverständnis besteht darin, die Privat-Police müsse nun gekündigt werden. Sinnvoller ist es vielfach, per „Anwartschaftsversicherung“ die Police pausieren zu lassen. Damit sichert sich der Kunde das Recht, die private Krankenversicherung später unverändert fortführen zu können.

Wenn das Einkommen sinkt und unter die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 50.850 Euro pro Jahr rutscht, muss ein privat krankenversicherter Arbeitnehmer in der Regel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Das kann zum Beispiel passieren, weil jemand eine Zeit lang Teilzeit arbeiten will und deshalb weniger verdient.

„Wer die private Krankheitskosten-Vollversicherung dann kündigt, geht die Gefahr ein, später wegen verschlechterten Gesundheitszustandes keinen oder nur noch teureren Privatschutz zu bekommen“, sagt Ralf Gebhardt von der Gothaer Krankenversicherung in Köln. Der Ausweg: Mit einer „Anwartschaftsversicherung“ kann - ohne Anspruch auf Versicherungsleistungen - der bisherige Status befristet oder unbefristet gesichert werden. Zu unterscheiden sind dabei die kleine und die große Variante.

Die kleine Anwartschaftsversicherung: Der Versicherte erhält zumeist für wenige Euro das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt, sobald die Gründe für die Anwartschaftsvereinbarung weggefallen sind, die private Krankheitskosten-Vollversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung fortzuführen. Erleidet der Versicherte zwischenzeitlich zum Beispiel einen Herzinfarkt, kann die Gesellschaft ihm später keinen Risikoaufschlag aufbrummen oder die Versicherung ganz ablehnen.

Die Prämie steigt bei der Rückkehr aber dennoch spürbar je nach Dauer der Pause. Das liegt daran, dass bei der kleinen Anwartschaftsversicherung kein Anteil für die Alterungsrückstellung enthalten ist, dem Sparpuffer fürs Alter. Deshalb bieten einige Krankenversicherer diese Variante während der Laufzeit einer privaten Krankenversicherung nicht an.

Die große Anwartschaftsversicherung: Sie kostet etwa 6 bis 40 Prozent der bisherigen Prämie. Darin ist dann aber der Anteil für die Alterungsrückstellung enthalten. Wird die private Krankheitskosten-Vollversicherung fortgesetzt, kann sich die Prämie zwar auch erhöht haben. „Das aber nur in dem Umfang, wie es auch bei einem regulären Vertragsverlauf gewesen wäre, beispielsweise wegen Beitragsanpassung aufgrund des medizinischen Fortschritts“, sagt Ralf  Gebhardt.

Beantragt werden kann die Anwartschaftsversicherung formlos, sofern bestimmte Gründe und Voraussetzungen vorliegen, etwa der Eintritt von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der Anspruch auf Familienversicherung in der GKV. Tipp: Bei Arbeitslosigkeit verzichten manche private Krankenversicherer in den ersten Monaten ganz auf die Prämie der Anwartschaftsversicherung.


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