Studie: Geringverdiener lassen Vorsorgepotenziale ungenutzt
Die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bleiben von der großen Mehrheit der Geringverdiener in Deutschland ungenutzt. Nicht einmal fünf Prozent der Haushalte mit einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro sichern sich die mitunter sogar aufwandsneutrale Möglichkeit zur Altersvorsorge.
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE: DAS STIEFKIND DER VORSORGEFAMILIE
Die Lücke zwischen Wahrnehmung und Nutzung ist bei der betrieblichen Altersvorsorge generell sehr groß: So stuft zwar gut jeder dritte Deutsche die bAV als wichtig ein, weniger als die Hälfte dieser Gruppe hat aber tatsächlich eine entsprechende Police abgeschlossen.
Bei den Geringverdienern ist es sogar nur noch jeder Siebte, der seiner eigenen Einschätzung folgt und betrieblich für sein Alter vorsorgt.
"Viele Geringverdiener sind über die Möglichkeiten und Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge offenbar nicht richtig informiert", sagt Christine Brekerbaum, Expertin für betriebliche Altersvorsorge bei der Hannoverschen. "Insbesondere für Geringverdiener lohnt sich diese Vorsorgeform in jedem Fall. Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und sind - nicht nur für Geringverdiener - in weiten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Geschickt gemacht, ist auf diese Weise eine zusätzliche Absicherung ohne eigenen finanziellen Aufwand möglich. Übrigens: Auch vermögenswirksame Leistungen können für die bAV eingesetzt werden. Zusätzlicher Vorteil: Ein bAV-Vertrag ist sowohl vor Insolvenz des Arbeitgebers als auch vor einem Hartz-IV-Zugriff geschützt."
MINI-JOBBER SOLLTEN MIT bAV VORSORGEN
Was zudem viele sogenannte "Mini-Jobber" nicht wissen: Mehrleistungen lassen sich direkt in eine betriebliche Altersversorgung investieren.
Wer über ein Mini-Job-Gehalt von 400 Euro mehr arbeitet, kann den Gegenwert der zusätzlichen Arbeitsleistung steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Direktversicherung durch Entgeltumwandlung einzahlen und so im Ergebnis ohne finanziellen Mehraufwand für das Alter vorsorgen. Der Minijob-Status bleibt dabei erhalten.
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