SIGNAL IDUNA hat selbst bei Pflegefällen kein Erbarmen
80 Jahre, blind und Pflegestufe III reichen der SIGNAL IDUNA nicht, um auf einen Beitragsrückstand in Höhe von rd. 90,-- € zu verzichten. Vor 20 Jahren hat Frau Elvira Schmidt (Name geändert) bei der damaligen SIGNAL-Versicherung eine Krankenzusatz-Versicherung abgeschlossen.
Vor 20 Jahren hat Frau Elvira Schmidt (Name geändert) bei der damaligen SIGNAL-Versicherung eine Krankenzusatz-Versicherung abgeschlossen. Der Vertrag lief 20 Jahre unverändert und die Beiträge wurden pünktlich entrichtet.
Seit September 2011 lebt die heute 80-Jährige nun in einem Pflegeheim, ist blind und hat die Pflegestufe III. Da sie alleinstehend ist und auch keine Angehörigen hat, müssen die monatlichen Pflegeheimkosten allein durch ihre Rente und die Pflegeversicherung gedeckt werden. Bei monatlichen Heimkosten von ca. 3.000,-- € bleibt für eine Krankenhauszusatz-Versicherung leider kein Geld übrig. Der Vertrag musste deshalb aufgehoben werden.
Ein noch vorhandener Beitragsrückstand bis zur Vertragsaufhebung über 97,20 € wird jetzt durch die SIGNAL IDUNA mit Hilfe eines Anwalts und des Gerichts durchgesetzt.
Eine Kundin, die 20 Jahre „treu“ war, sich nun nach Schicksalsschlägen mit einer Blindheit und völliger Hilflosigkeit abfinden muss, die ihre letzten Tage gefesselt in einem Rollstuhl verbringen muss, wird nun wegen 97,-- € „vor Gericht geschleppt“.
Die von der SIGNAL IDUNA eingeschalteten Anwälte wurden über die Umstände informiert. Eine Reaktion seitens der Anwälte gab es bisher nicht. Dafür aber einen Mahnbescheid, der die Forderung gegenüber der alten Dame gleichzeitig auf über 200,-- € ansteigen ließ.
Gespannt kann man nur sein, ob die SIGNAL IDUNA tatsächlich auf einen Betrag von unter 100,-- € angewiesen ist und sie es auch noch bis zu einer Vollstreckung im Pflegeheim kommen lässt.
Ein kleines Entgegenkommen hätte Frau Schmidt in ihrer Notsituation sehr geholfen.
Max Schreiber