KFZ-Garantie Plus – ein zusätzlicher Produktbaustein …

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KFZ-Garantie Plus – ein zusätzlicher Produktbaustein der Generali K-Sparte - Produktrezension

21.02.2012

„Wir gratulieren Ihnen zum Abschluss der Europ Assistance KFZ-GarantiePLUS! Diese schützt Sie vor unerwarteten, teuren Reparaturen und gewährleistet Ihnen im Schadensfall eine problemlose Abwicklung sowie beste Serviceleistungen“, schreibt der Versicherer seinen Kunden in die Police.

„Wir gratulieren Ihnen zum Abschluss der Europ Assistance KFZ-GarantiePLUS! Diese schützt Sie vor unerwarteten, teuren Reparaturen und gewährleistet Ihnen im Schadensfall eine problemlose Abwicklung sowie beste Serviceleistungen“, schreibt der Versicherer seinen Kunden in die Police. Die Generali bietet damit ihren KFZ-Kunden einen weiteren Baustein als Ergänzung des Versicherungsschutzes. Die KFZ-Garantie Plus ist für viele Fahrzeuge möglich, in der Regel jedoch nicht für Luxus- und Sportwagen.

„Die GarantiePLUS Diese schützt Sie vor unerwarteten, teuren Reparaturen.“ Das klingt doch verlockend, können doch Reparaturen an Autos – zum Beispiel an Getriebe oder Motor – schnell ein paar Hundert oder ein paar Tausend Euro kosten. Wer wenig fährt, für den kann dieser Schutz durchaus in Frage kommen. Vielfahrer, die bereits innerhalb der vom Hersteller gewährten Garantie- oder Gewährleistungsfrist hohe Kilometerleistungen zurücklegen, haben hier aber keinen Nutzen. Denn mehr als 120.000 Kilometer darf der Wagen bei Abschluss der Versicherung nicht auf der Uhr haben.

Obergrenze bei Abschluss: 120.000 Kilometer
Die Kfz-GarantiePLUS ist eine Reparaturkostenversicherung für PKW bis 3,5 Tonnen mit regulärer Zulassung. Das Auto darf nicht älter als 10 Jahre sein, Tuningfahrzeuge sind nicht versicherbar und für bestimmte Hersteller werden Risikozuschläge kalkuliert. Für eine weitere Liste von Herstellern gilt grundsätzlich: nicht versicherbar. Dazu zählen überwiegend Luxusmarken und teure Sportwagen.

Der Versicherungsschutz besteht in der Übernahme anfallender, versicherter Kosten unter Berücksichtigung der Fahrzeuglaufleistung. Versichert sind Reparaturkosten an mechanischen, elektrischen, elektronischen sowie hydraulischen Bauteilen des Fahrzeuges bei technischen Defekten an den versicherten Bauteilen des versicherten Fahrzeuges. Eine weitere Obergrenze: 200.000 Kilometer Laufleistung, danach ist Schluss mit dem Versicherungsschutz.

Jeder Schaden ist zunächst telefonisch zu melden. Das Schadenteam steht von 8 bis 17 Uhr zur Verfügung und bevor keine Reparaturfreigabe erteilt ist, darf die Werkstatt nicht mit der Arbeit anfangen. Dazu stimmt sich die Werkstatt mit dem Versicherer ab, legt einen Kostenvoranschlag vor. Bei der Suche nach einer geeigneten Werkstatt ist der Versicherer behilflich, eine Werkstattbindung besteht aber nicht.

Die Grenzen des Versicherungsschutzes
„Nicht versichert sind Ereignisse außerhalb des vereinbarten räumlichen Geltungsbereichs, insbesondere außerhalb von Europa. Nicht versichert sind auch Schäden nach Diebstahl, Umweltkatastrophen, Kriegsereignisse, Fahrzeugrennen, durch Unfall oder sonstige Einwirkungen von außen auf das Fahrzeug“. Wer sich mit dem Fahrzeug länger als drei Monate außerhalb Deutschlands aufhält hat keinen Versicherungsschutz, innerhalb dieser Zeit gilt der Vertrag in ganz Europa „im geographischen Sinne“ mit einigen Ausnahmen. Und wer den Defekt schon ahnt, hat auch schlechte Karten, denn der Versicherungsschutz hat ähnlich wie in der Krankenversicherung eine Wartefrist von 30 Tagen.

Was jedem Kunden transparent gemacht werden muss, steht in § 10 „Gegenstand der Garantie, versicherte Bauteile“, denn hier steht auch, was eben nicht gedeckt ist, wie zum Beispiel Verschleißteile, Kupplung und Bremsen, oder auch Scheinwerfer. Gerade bei  teuren Xenon-Scheinwerfern wäre ein Versicherungsschutz schön gewesen, aber er besteht nicht.

Staffelung bei der Regulierung
Die Lohnkosten werden bei den versicherten Reparaturen immer zu 100% erstattet, die Materialkosten in Abhängigkeit von der Kilometerleistung. Die letzten 20.000 Kilometer bis zur Obergrenze werden die Teile nur noch zur Hälfte erstattet.

Beispiel-Tarifierung
Die Generali stellt uns das folgende Beispiel für eine Tarifierung zur Verfügung: Ein VW Polo, zugelassen in München als Privatwagen, 37kw, Erstzulassung 2008, der Fahrer ist mindestens 23 und nicht älter als 70, laut Beispiel ist der Antragsteller 1982 geboren und die Fahrleistung pro Jahr liegt bei maximal 8.000km. Unter diesen Bedingungen kostet der KFZ-Komfortschutz, also die Haftpflicht-Deckung inclusive der Zusatzdeckung KFZ Plus jährlich 230,57 Euro bei SF 25-30%. Wir hatten ein realistischeres Beispiel angefragt. Für einen solchen Versicherungsschutz ist vielleicht ein typischer Familien- oder Pendlerwagen oder auch ein gebrauchter Geschäftswagen, z.B. ein Passat, ein passender Kandidat und wir hätten auch gerne die separat ausgewiesene Prämie für die Garantieversicherung gewusst. Die Entscheidung für oder gegen die KFZ Plus bleibt also in jedem Fall dem konkreten Preisvergleich überlassen.

Fazit
Für Käufer gut erhaltener Gebrauchtwagen kann der Schutz interessant sein, ohne einen genauen Blick in die Details der Bedingungen – insbesondere § 10 – sollten Vermittler und Kunden die Entscheidung nicht treffen.


Volker P. Andelfinger

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