Hausrat-Police: Rad im Keller versichert, im …

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Hausrat-Police: Rad im Keller versichert, im Garten meist nicht

28.02.2012

Was ein echter Radler ist, der schwingt sich selbst bei tiefen Temperaturen in den Sattel. So richtig kalt erwischt es die Pedalritter allerdings, wenn das Rad gestohlen wird. Zwar sind Fahrräder in der Hausrat-Police generell mitversichert. Zu unterscheiden ist jedoch, ob es sich um einen "Einbruch-Diebstahl" gehandelt hat oder um einen "einfachen Diebstahl".

Hausrat-Police: Rad im Keller versichert, im Garten meist nicht

Von Andreas Kunze

Was ein echter Radler ist, der schwingt sich selbst bei tiefen Temperaturen in den Sattel. So richtig kalt erwischt es die Pedalritter allerdings, wenn das Rad gestohlen wird. Zwar sind Fahrräder in der Hausrat-Police generell mitversichert. Zu unterscheiden ist jedoch, ob es sich um einen "Einbruch-Diebstahl" gehandelt hat oder um einen "einfachen Diebstahl".

Ein Fahrrad, egal wie teuer, zählt wie ein Sofa, ein Computer oder die Kleidung zum ?Hausrat? und ist daher in einer Hausratpolice bereits mitversichert, und zwar für alle üblichen Risiken wie Feuer oder Einbruch-Diebstahl. Wird das Fahrrad also bei einem Brand zerstört oder bei einem Wohnungseinbruch entwendet, erhält der Besitzer grundsätzlich den Neupreis erstattet.

Der Einbruch-Diebstahl im Detail: Damit der Diebstahl eines Fahrrades unter das Risiko "Einbruch-Diebstahl" fällt, muss zuvor eingebrochen worden sein. Wurde in die abgeschlossene Wohnung, den abgeschlossenen Keller oder die abgeschlossene Garage eingebrochen, gibt es kein Problem. Die Hausratversicherung zahlt. Ein typisches Missverständnis: Wer einen umzäunten Garten hat, der glaubt, das Fahrrad wäre dort genauso versichert wie im Keller oder der Garage. Der Garten ist aber versicherungsrechtlich nur etwas für die Harten: Selbst wenn er einen hohen Zaun und eine verriegelte Tür hat, gilt er nicht als Raum, in den eingebrochen werden kann. Folglich ist die Voraussetzung "Einbruch-Diebstahl" nicht erfüllt. "Anders würde es aussehen, wenn das Fahrrad aus einem Gartenhäuschen, verschwindet, das aufgebrochen wurde", sagt Borna Wakiel von der Gothaer Versicherung. "Das wäre wiederum ein versicherter Schaden."

Auf "Gebrauchs-Klauseln" achten
Der "einfache Diebstahl" im Detail: Besser ist der Fahrrad-Besitzer dran, wenn der einfache Diebstahl des Drahtesels mitversichert wird, was in der Regel einen Prämienaufschlag kostet. Wie viel es genau kostet, hängt von dem Höchstbetrag der Entschädigung ab, der vereinbart wird (meist ein Prozentsatz der Versicherungssumme). "Ein Einbruch ist dann keine Voraussetzung mehr. Das Fahrrad ist in so einem Fall auch im Fahrradständer vor dem Kino oder vor der Arbeitsstelle versichert", so Borna Wakiel. "Es muss natürlich gesichert gewesen sein - möglichst mit einem guten Schloss an einem festen Gegenstand."

Versicherungskunden sollten auf den Wortlaut in ihren Versicherungsbedingungen achten: Vor allem bei älteren Verträgen wurde oft noch die so genannte ?Nachtzeitklausel? verwendet. Die Hausratversicherung muss demnach bei einfachem Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr nur dann zahlen, wenn das Fahrrad noch ?in Gebrauch? war. Das bedeutet: Wenn ein Nachtschwärmer gegen Mitternacht jemanden besucht und das Rad vor der Tür abstellt, wäre es versichert ? sofern der Besitzer später weiterfahren will. Wurde der Gebrauch aber beendet, weil der Besitzer über Nacht blieb, kann die Hausratversicherung die Leistung verweigern. Und: Es gibt Versicherer, die unabhängig von der Uhrzeit bei Nicht-Gebrauch verlangen, dass ein Abstellraum genutzt wird, wenn es möglich ist.

Wurde das Fahrrad gestohlen, sollten Versicherungskunden außerdem daran denken: Es muss unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei aufgegeben werden.


Kontakt:
Gothaer Konzern
Dr. Klemens Surmann
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