Gebäudeversicherung: Wenn der Schnee Druck macht

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Gebäudeversicherung: Wenn der Schnee Druck macht

14.02.2012

Der Winter kam spät, aber heftig: Drei Tage lang schneite es ohne Unterbrechung. Hausbesitzer Martin W. schippte fleißig die Wege, auf das Dach achtete er nicht - bis mit lautem Krachen Schnee- und Eisklumpen herunterstürzten und die Regenrinne sowie die Pergola demolierten. Ein Fall für die Gebäudeversicherung?

Gebäudeversicherung: Wenn der Schnee Druck macht

Von Andreas Kunze

Der Winter kam spät, aber heftig: Drei Tage lang schneite es ohne Unterbrechung. Hausbesitzer Martin W. schippte fleißig die Wege, auf das Dach achtete er nicht - bis mit lautem Krachen Schnee- und Eisklumpen herunterstürzten und die Regenrinne sowie die Pergola demolierten. Ein Fall für die Gebäudeversicherung?

Zu den versicherten Risiken in der typischen Wohngebäudeversicherung gehören durchaus Schäden durch die Unwillen der Natur, dies gilt jedoch nur für die Risiken Feuer, Sturm und Hagel sowie Blitzschlag. "Für weitere Elementargefahren wie beispielsweise Schneedruck ist eine Deckungserweiterung notwendig, die sogenannte Elementarschadenversicherung?, sagt Harald Neugebauer von der Gothaer Versicherung in Köln.

Was ist mit Schneedruck gemeint? Genau das, was Martin W. passierte. Das Gewicht von Schnee- oder Eismassen drückt aufs Gebäude und richtet Schäden an. Sei es nun im freien Fall oder weil das Dach unter der Last einstürzt. Wurden "erweiterte Elementargefahren" versichert, kommt die Gebäudeversicherung für solche Schäden grundsätzlich auf, ebenso für Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Lawinen und, vielleicht im "Weltuntergangsjahr 2012" von größerer Bedeutung, Vulkanausbruch. Nur etwa jeder dritte Gebäudebesitzer hat bislang eine solche Vorsorge - wohl aus dem Missverständnis heraus, die Standard-Wohngebäudeversicherung reiche aus.

Schnee muss trotzdem geräumt werden

Die Elementarschadenversicherung kann gegen einen Aufschlag von etwa 20 Prozent zusätzlich zur Wohngebäude- oder auch Hausratversicherung abgeschlossen werden. Bezahlt werden dann beispielsweise die notwendigen Reparaturkosten, etwa für die Regenrinne von Martin W. Üblich ist eine Selbstbeteiligung, die je nach Police bei fünf bis zehn Prozent der Versicherungssumme liegt oder auf einen bestimmten Festbetrag lautet.

Ein anderes Missverständnis sollte aber wie der Schnee ausgeräumt werden: Der Hausbesitzer darf nicht tatenlos zu sehen, wenn es schneit und schneit und das Dach unter der Last ächzt und stöhnt. "Türmt sich der Schnee immer höher, sollte man Fachleute wie einen Statiker oder die Feuerwehr hinzuziehen, um zu klären, wie groß die Einsturzgefahr ist", sagt Harald Neugebauer. Wenn nötig, müsse der Hauseigentümer den Schnee beseitigen lassen. Wenn solche Sicherheitsmaßnahmen unterbleiben, kann der Versicherer trotz Elementardeckung die Regulierung ganz oder teilweise verweigern - und das wäre dann elementar ärgerlich.


Kontakt:
Gothaer Konzern
Dr. Klemens Surmann
- Presse und Unternehmenskommunikation -

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Telefon: 0221 / 308 - 34543
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