Die Hinweise an die Courtagejäger sind …

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Die Hinweise an die Courtagejäger sind noch nicht verstanden – keine Regelung ohne Umwege

19.02.2012

„Heute schon die Zukunft sichern! Die HanseMerkur Krankenversicherung macht es möglich.“ So lautet die Überschrift eines Mailings eines bekannten Vertriebes an Vermittler am 16. Februar 2012. Es geht um den - für diesen Vertriebspartner exclusiven - kreativen Umgang mit der neuen Stornohaftungsregelug  mit 60 Monaten Haftung, die ab 1. April 2012 gilt.

„Heute schon die Zukunft sichern! Die HanseMerkur Krankenversicherung macht es möglich.“ So lautet die Überschrift eines Mailings eines bekannten Vertriebes an Vermittler am 16. Februar 2012. Es geht um den - für diesen Vertriebspartner exclusiven - kreativen Umgang mit der neuen Stornohaftungsregelug  mit 60 Monaten Haftung, die ab 1. April 2012 gilt. Und der vorgeschlagene Umweg soll sicherstellen, dass Vermittler schon jetzt Kunden ab 1. Januar 2013! mit Versicherungsschutz in der Kranken-Vollversicherung ausstatten können, natürlich mit den alten Courtageregelungen. Ein schlechtes Signal in Richtung Politik und Verbraucherschutz.

So wird im Mailing für die „Last-Call-Aktion“ gelockt: „Ihr Kunde wendet sich heute schon mit dem Wunsch einer PKV mit Beginn 01.01.2013 an Sie? Die Erfüllung dessen ist, auf Grund der maximalen Vordatierungsfrist von 6 Monaten in der Krankenversicherung, grundsätzlich nicht möglich. Aber Achtung! Nutzen Sie die Chance und beantragen Sie heute schon, mit Hilfe einer vorgeschaltenen Anwartschaftsversicherung, bei der Hanse Merkur den Beginn 01.01.2013 in der Krankenvollversicherung!“ Anschließend wird genau erklärt, wie Fristen umgangen und hartnäckige Software ausgetrickst werden kann, die derart lange Vordatierung nicht zulässt.

Software wird ausgetrickst
„ Wichtiger Hinweis: Sollten Sie Berechnungsprogramme verwenden, bei welchem der 01.01.2013 nicht darstellbar ist - so machen Sie den Kunden 1 Jahr älter und rechnen einen Beginn in 2012.“ Mit ein wenig Kreativität löst man auch solche Kleinigkeiten. Aber was will man tun, wenn es die „Marktsituation erfordert“.

Und was hat der Kunde damit zu tun?
Die Hanse Merkur hat dabei seltsamerweise auch den Vorteil des Kunden im Blick: „Warten Sie nicht lange! Zum 01.04.2012 wird die Stornohaftungszeit in der Krankenversicherung auf 60 Monate verlängert. Wenn Sie sich und Ihrem Kunden die alten Regelungen sichern wollen, muss der Antrag spätestens am 31.03.2012 policiert sein.“ Aber was dabei ein Kundenvorteil sein soll, wird nicht erklärt. Kann wohl auch nicht erklärt werden.

Schlechte Signale in Richtung Politik und Verbraucherschutz
Die Diskussionen über angemessene oder nicht angemessene Courtagen bei der Vermittlung von Kranken-Vollversicherungen sind noch recht frisch und präsent, da wird mit solcherlei Argumentation und trickreicher Vorgehensweise erneut Wasser auf die Mühlen der PKV-Gegner geschüttet. Diese Aktion verleiht der Szenerie ein grelles Schlaglicht mit dem Gefühl  von Ausverkauf.


Max Schreiber

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