Sturmschäden - ein Fall für die …

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Sturmschäden - ein Fall für die Versicherung

04.01.2012

Orkan „Ulli“ hat im Norden und Westen Deutschlands die Feuerwehren in der Nacht zu Mittwoch beschäftigt: Vielerorts knickten Bäume um und blockierten Straßen und Gleise, Dachpfannen und Fassadenteile fielen herab und Wälder mussten gesperrt werden.

4. Januar 2012 - Orkan „Ulli“ hat im Norden und Westen Deutschlands die Feuerwehren in der Nacht zu Mittwoch beschäftigt: Vielerorts knickten Bäume um und blockierten Straßen und Gleise, Dachpfannen und Fassadenteile fielen herab und Wälder mussten gesperrt werden. Am Donnerstag erwarten Meteorologen bereits den nächsten schweren Sturm: „Andrea“. Orkanböen und starke Regenniederschläge können große Schäden an Gebäuden, Inventar und Fahrzeugen verursachen. Welche Versicherung kommt für die Schäden auf ?

Mehr als 70 Prozent aller Schäden durch Sturm und Gewitter betreffen die Wohngebäudeversicherung. Die Schadenpalette reicht von abgedeckten Dächern, beschädigten Schornsteinen, Satellitenanlagen oder Markisen. „Die Wohngebäudeversicherung kommt für Sturmschäden am Eigenheim auf. Als Sturm gelten Windgeschwindigkeiten von mindestens Windstärke acht, das heißt ab 63 km/h. Wichtig ist, dass die Gefahr ’Sturm’ explizit mitversichert ist“, erläutert Christian Diedrich, Vorstandsvorsitzender der ERGO Versicherung.

Hausratversicherung ersetzt beschädigtes Mobiliar
Wenn ein Baum durch einen Sturm das Dach beschädigt und der anschließend einsetzende Regen Schäden am Mobiliar verursacht, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung – und zwar zum Neuwert. Ersetzt werden auch die Kosten für beschädigte Markisen oder Satellitenschüsseln.

Beschädigtes Fahrzeug – Kasko bezahlt Reparatur
Durch Sturm herabfallende Dachziegel, Äste oder Hagelkörner können Schäden an geparkten Fahrzeugen verursachen. Für diese Schäden kommt die Kaskoversicherung des Autohalters auf. Der Versicherungsnehmer hat nur die in der Teilkaskoversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen. In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung enthalten – der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird bei Sturmschäden nicht belastet.

Schäden bei Nachbarn: Ein Fall für die Haftpflicht
Wenn Dachziegel das Nachbargebäude oder andere Fahrzeuge beschädigen oder Personen verletzt werden, kann dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein. Bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern hilft die Privathaftpflicht oder bei Mehrfamilienhäusern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung weiter.

Vollgelaufener Keller – nur bei Einschluss ,Weitere Elementargefahren’
Gewitter können häufig zu ungewöhnlich starkem Regenniederschlag führen. Vollgelaufene und überschwemmte Keller können die Folge sein. „In einem solchen Fall greift die Hausratbzw. die Wohngebäudeversicherung nur, wenn das Risiko ‚Weitere Elementargefahren’ eingeschlossen wurde“, so Christian Diedrich. Ohne diesen besonderen Einschluss decken beide Versicherungen üblicherweise nur Überschwemmungen durch Leitungswasser nach einem Rohrbruch ab.

Der Einschluss „Weitere Elementargefahren“ ist für die Absicherung des privaten Besitzes von existentieller Bedeutung. Was viele nicht wissen: Starkregen verursacht inzwischen rund 50 Prozent der Überschwemmungsschäden. Betroffen sind also auch Gebäude, die weitab von Flüssen oder Gewässern stehen. Zu den „Weiteren Elementargefahren“ zählen u.a. auch Erdbeben, Erdrutsche und Schneelasten.

Was tun im Schadenfall?
Grundsätzlich gilt: Den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ein abgedecktes Dach sollte notdürftig gegen Regen abgedichtet werden. Gleiches gilt bei einer beschädigten Fenster- oder Fahrzeugscheibe.
Zudem sollte der Schaden unverzüglich dem Versicherungsfachmann vor Ort gemeldet werden.

Hilfreich sind bei der Schadenmeldung folgende Angaben:

•   Versicherungsnummer angeben, falls zur Hand
•   Was ist beschädigt und in welchem Umfang?
•   Erste Schätzung zur Schadenhöhe abgeben
•   Gegebenenfalls Fotos vom Schaden anfertigen, aus denen der Schadenumfang hervorgeht
•   Telefonnummer für Rückfragen mitteilen

Kostenlose Unwetterwarnung per SMS
Vorsorge ist besser als Nachsorge: Deshalb bietet ERGO in Kooperation mit dem Deutschen Wetterdienst einen kostenlosen SMS Unwetter-Warnservice an. Per Kurzmitteilung wird zum Beispiel vor Starkregen und schweren Gewittern, orkanartigen Böen, extremem Schneefall und Eisglätte gewarnt. So haben die Abonnenten die Möglichkeit, rechtzeitig wichtige Vorkehrungen zu treffen und Schäden zu verhindern – indem sie beispielsweise das Auto in die Garage fahren, Fenster und Rollläden schließen oder die Gartenmöbel wegräumen. Interessierte können sich auf der Internetseite von ERGO kostenlos für den SMS-Dienst registrieren: www.ergo.de/unwetterwarnservice.


Kontakt:

Dr. Claudia Wagner
Tel.: 0211 / 477 - 2980
Fax: 0211 / 477 - 3113
E-Mail: claudia.wagner@ergo.de

ERGO Versicherungsgruppe AG
- Pressestelle -
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
Webseite: www.ergo.com

Über die ERGO Versicherungsgruppe
Mit 20 Mrd. Euro Beitragseinnahmen ist ERGO eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. ERGO ist weltweit in über 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den Marktführern. Über 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe.
ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Über 40 Millionen Kunden vertrauen der Kompetenz, Sicherheit und Hilfe der ERGO und ihrer Spezialisten in den verschiedenen Geschäftsfeldern; allein in Deutschland sind es 20 Millionen Kunden. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com

Disclaimer
Diese Presseinformation enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der ERGO Versicherungsgruppe beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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