Privathaftpflicht: Wann Studenten wirklich einen eigenen …

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Privathaftpflicht: Wann Studenten wirklich einen eigenen Vertrag brauchen

24.01.2012

In der Studenten-WG ging es bei dem Thema fast so hoch her wie bei der Debatte um den Putzplan: Brauchen Studenten eine eigene Haftpflicht-Versicherung, wenn die Eltern eine haben? "Ja", meinte die eine Fraktion, "Nein" die andere. Der WG-Rat endete ohne klare Erkenntnis. Die Frage lässt sich tatsächlich nur in bester Juristen-Manier beantworten: Es kommt darauf an.

Privathaftpflicht: Wann Studenten wirklich einen eigenen Vertrag brauchen

Von Andreas Kunze

In der Studenten-WG ging es bei dem Thema fast so hoch her wie bei der Debatte um den Putzplan: Brauchen Studenten eine eigene Haftpflicht-Versicherung, wenn die Eltern eine haben? "Ja", meinte die eine Fraktion, "Nein" die andere. Der WG-Rat endete ohne klare Erkenntnis. Die Frage lässt sich tatsächlich nur in bester Juristen-Manier beantworten: Es kommt darauf an.

Sofern die Eltern eine "Familienpolice" abgeschlossen haben, gilt der Versicherungsschutz ebenfalls für alle im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Sind die Kinder volljährig, besteht die Mitversicherung nach den in der Versicherungsbranche üblichen Bedingungen fort, wenn die Kinder sich in einer Schul- oder Berufserstausbildung (Lehre oder Studium) befinden, unverheiratet sind und auch keine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.

Das Studium bedeutet häufig, dass eine eigene Wohnung bezogen wird, sei es nun als WG oder allein. Ein typischer Irrtum lautet, dass der Auszug das Ende der Mitversicherung bedeutet. "Ob der Student noch im elterlichen Haushalt wohnt oder in einer eigenen Wohnung, spielt für die Mitversicherung aber keine Rolle", sagt Konrad Göbel von der Gothaer Versicherung in Köln. Es ist außerdem unerheblich, ob der Student für seinen Lebensunterhalt nebenbei jobbt oder wie viel Vergütung der Auszubildende erhält.

Master-Studium mal versichert, mal nicht

Von entscheidender Bedeutung ist es indes, dass es sich bei Berufsausbildung um die Erstausbildung handelt. Schreibt sich ein Student direkt im Anschluss an das Abitur an der Uni ein, gibt es kein Problem bei der Mitversicherung in der Eltern-Police. Wird erst eine Berufsausbildung absolviert und direkt danach ein Studium begonnen, sind die Kinder ebenfalls noch ohne Probleme über die Privathaftpflicht-Police der Eltern mitversichert.

Das gilt selbst dann, wenn erst ein Bachelor- und unmittelbar danach ein Master-Studiengang absolviert werden. Kritisch wird es allerdings, wenn jemand nach der Erstausbildung eine Zeitlang berufstätig ist und schließlich weiter lernt. Auf Grund der in Deutschland reformierten Studiengänge kommt das mittlerweile häufiger vor: Erst wird der Bachelor-Abschluss gemacht, dann eine Zeitlang gearbeitet, später noch der "Master" drangehängt. "In so einem Fall zählt der Master-Studiengang nicht mehr zur beruflichen Erstausbildung. Diese ist mit dem Einstieg ins Arbeitsleben nach dem Bachelor abgeschlossen", sagt Konrad Göbel. Dieser Master-Student sollte sich also um eine eigene Police kümmern oder sollte die seit seiner beruflichen Tätigkeit bereits erforderliche eigene Haftpflichtversicherung beibehalten.

Das Gleiche gilt bei Juristen oder Lehrern: Gehen sie nach dem Studienabschluss ins Referendariat, gilt dies ebenfalls nicht mehr als berufliche Erstausbildung. Sollte in unmittelbarem Anschluss an diese Erstausbildung Arbeitslosigkeit oder schlichtweg eine Auszeit folgen (ohne Berufstätigkeit), bleibt der Versicherungsschutz aber noch für bis zu einem Jahr bestehen.

Tipp für Zweifelsfälle, etwa bei einem bezahlten Praktikum zwischen Bachelor-Abschluss und Master-Studiengang: Schildern Sie den Plan dem Haftpflichtversicherer und lassen Sie sich die Mitversicherung schriftlich bestätigen.


Alle bisherigen Folgen finden Sie online unter:
www.gothaer.de/de/zg/konzern/presse_/themendienst_versicherungsmissverst/archiv_1/vt_archiv.htm

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