Privat-Haftpflicht: Katze drin, Hund nicht

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Privat-Haftpflicht: Katze drin, Hund nicht

31.01.2012

Der kleine Junge wollte den niedlichen "Jerry" nur mal kurz streicheln. Der ansonsten so ruhige Jack-Russell-Terrier aber erschrak, fuhr herum und biss zu. Der kleine Junge erlitt schwere Gesichtsverletzungen - und auf das Herrchen von "Jerry" kamen Schadenersatzforderungen in Höhe von 40.000 Euro zu, wie vor kurzem das TV-Magazin Planetopia berichtete.

Privat-Haftpflicht: Katze drin, Hund nicht

Von Andreas Kunze

Der kleine Junge wollte den niedlichen "Jerry" nur mal kurz streicheln. Der ansonsten so ruhige Jack-Russell-Terrier aber erschrak, fuhr herum und biss zu. Der kleine Junge erlitt schwere Gesichtsverletzungen - und auf das Herrchen von "Jerry" kamen Schadenersatzforderungen in Höhe von 40.000 Euro zu, wie vor kurzem das TV-Magazin Planetopia berichtete. Er war, wie so viele Hundebesitzer, nicht versichert.

In der Privat-Haftpflichtversicherung (kurz PHV) sind zwar Schäden von einigen Haustieren mitversichert. Würde die Katze zum Beispiel einem Besucher die Hand oder den Arm zerkratzen, würde sich die PHV darum kümmern und berechtigte Ansprüche wie Arztkosten oder Schmerzensgeld übernehmen. Für Hunde aber ist eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung notwendig.

Ein typischer Irrglaube von Hundebesitzern besteht darin, ein kleiner oder junger Hund könne kaum Schaden anrichten. Doch selbst Welpen können einen nicht versicherten Halter in den Ruin stürzen - zum Beispiel, wenn sie auf die Strasse laufen und eine Massenkarambolage verursachen. Ein anderes Beispiel: Wegen des Hundes stürzt ein Radfahrer - die Arztkosten und Schmerzensgeld können wie im Fall von "Jerry" ein kleines Vermögen ausmachen.

Auch der Nachbar haftet

"Der Hundehalter ist auch dann für seinen Hund haftbar, wenn ihn selber keinerlei Schuld trifft", sagt Konrad Göbel von der Gothaer Versicherung in Köln. "Gefährdungshaftung" nennen das die Juristen. Die übliche Hundebesitzer - Entschuldigung "das hat er ja noch nie gemacht" hilft nicht aus der Misere. Bestenfalls wird ein Mitverschulden des Geschädigten zu Gunsten des Hundebesitzers berücksichtigt - das aber kann meist erst in einem langen und teuren Gerichtsverfahren geklärt werden.

Ein anderes Missverständnis: Freunde oder Nachbarn, die mal auf einen Hund aufpassen, glauben mitunter, nur der Hundehalter könne haftbar gemacht werden. Richtig ist: Der Gesetzgeber hat im Paragraphen 834 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine spezielle Haftung des Tieraufsehers geschaffen: "Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich." Es reicht eine mündliche Absprache. Ob ein Entgelt vereinbart wird oder nicht, spielt keine Rolle. Anders als der Hundebesitzer kann der Hunde-Aufseher sich allerdings der Haftung entledigen, wenn er seine Unschuld nachweist.

Ein weiterer Unterschied: Das private Hüten fremder Hunde ist bei vielen Privat-Haftpflichtversicherungen mitversichert - wenn nicht, sollte die Police um diesen Punkt ergänzt werden. Nicht abgedeckt sind allerdings Strafen und Bußgelder. Wer Hundehaufen liegen oder den Hund ohne Leine herumlaufen lässt, riskiert je nach städtischen Vorschriften Knöllchen von 30 Euro und mehr.

Tipp: "Vorsorge-Klausel"

In Ausnahmefällen zahlt die PHV doch für Schäden eines Hundes, und zwar im Rahmen der "Vorsorge-Klausel". Davon kann profitieren, wer erst seit kurzem einen Hund hat und bis spätestens einen Monat nach der zumeist jährlichen Prämienrechnung den Hund als neues Risiko meldet und versichert. Hat der Hund zwischenzeitlich schon einen Schaden angerichtet, so würde die PHV dafür bis zu den Mindestversicherungssummen aufkommen.


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