Nun will es die Stuttgarter wissen …

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Nun will es die Stuttgarter wissen und steigt in der Krankenversicherung ein. Das neue Produkt namens „Smile“ hat einige Besonderheiten - Produktrezension

24.01.2012

Mit einem attraktiven Neuprodukt steigt die Stuttgarter in den Krankenversicherungsmarkt ein. „Stuttgarter Smile!“ ist „die Zahnzusatzversicherung, die ihren Kunden die Praxisgebühren erstattet“, wie es der Pressetext erklärt. Darüber hinaus beinhaltet das Produkt weitere interessante Leistungen.

Mit einem attraktiven Neuprodukt steigt die Stuttgarter in den Krankenversicherungsmarkt ein. „Stuttgarter Smile!“ ist „die Zahnzusatzversicherung, die ihren Kunden die Praxisgebühren erstattet“, wie es der Pressetext erklärt. Darüber hinaus beinhaltet das Produkt weitere interessante Leistungen. Zum Beispiel sind bis zu einem bestimmten Betrag Hypnose und Akupunktur als moderne Behandlungsmethoden auf dem Zahnarztstuhl versichert. Die Beitragssätze erscheinen dabei attraktiv.

Mit dem Eintritt in den Krankenversicherungsmarkt knüpft die Stuttgarter übrigens an ihre über 100 Jahre zurück liegenden Unternehmensursprünge an. Der Versicherer bot schon im Gründungsjahr 1908 als „Württembergische Privat-Kranken und Sterbekasse“ eine Absicherung für den Krankheitsfall an.

Zurück in den PKV-Markt mit der Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung ist eine der beliebtesten Zusatzversicherungen der Deutschen. Kein Wunder, denn der gesetzliche Leistungskatalog ist in den vergangenen Jahren immer weiter gekürzt worden. Selbst für die kassenärztliche Grund- und Regelversorgung müssen die Patienten zwischen 35 und 50 Prozent der Kosten selbst aufbringen. Die Folge: Guten Zahnersatz können sich immer weniger Menschen leisten.

Mit „Stuttgarter Smile!“ hat der Versicherer einen modernen Ansatz entwickelt, der gegen diese steigenden Kosten besonders verlässlich schützen soll. Der Versicherer verspricht ein verbraucherfreundliches Verhältnis von günstigen Beiträgen und wichtigen Mehrleistungen (unter Einbeziehung anrechenbarer Vorleistungen, z. B. durch die Gesetzliche Krankenversicherung):

Folgende Kosten werden je nach gewähltem Tarif erstattet:
  • bis zu zwei Mal pro Jahr die Praxisgebühr
  • bis zu 100 Prozent für die Zahnbehandlung (z. B. Kunststofffüllungen)
  • bis zu 90 Prozent bei Zahnersatz (auch für Implantate)
  • bis zu 100 Prozent bei Zahnunfällen und bei Regelversorgung
  • bis zu 250 Euro pro Jahr bei modernen Behandlungsmethoden zur Schmerztherapie (z. B. Hypnose oder Akupunktur)

Zudem gibt es in der Beitragsgruppe der 0-21-jährigen eine Einmalleistung bei kieferorthopädischer Behandlung von bis zu 750 Euro.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Auf ein Höchsteintrittsalter verzichtet die Stuttgarter.

Zwei Tarifwelten
Der Versicherer bietet zwei Tarifvarianten an. Einmal Smile! ZahnKomfort, die preiswertere Variante. Daneben Smile! ZahnPremium. Ein 30jähriger Mann zahlt in der preiswerten Tarifvariante monatlich 13,69 Euro. Die Premiumvariante kostet ihn 18,21 Euro.

Wer über 50 ist zahlt entweder 22,40 Euro, oder mit besserem Versicherungsschutz 35,51 Euro monatlich. Höhere Eintrittsaltersstufen sieht der Tarif nicht vor. Auch ein 75jähriger könnte also zu diesem Preis den Schutz erhalten.

Die größten Differenzen der beiden Tarife liegen in der unterschiedlichen Erstattung der Kosten für Zahnersatz, entweder 45% oder 90%. Zahnprophylaktische Leistungen werden entweder zu 75 Euro (Komfort), oder mit 100 Euro pro Jahr erstattet. Die restlichen relevanten Positionen sind in beiden Tarifen gleich umfangreich versichert.

Darauf sollte der Vermittler hinweisen
Die Wartezeiten liegen bei acht Monaten, denn Zahnbehandlung und Zahnersatz fallen nicht unter die in den Bedingungen zunächst genannten normalen Wartezeiten: Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Ausnahme: Die besonderen Wartezeiten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie entfallen, wenn die Zahnbehandlung, der Zahnersatz bzw. die Kieferorthopädie aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Unfalles notwendig wird.

Dieser Passus ist für Endkunden nicht einfach nachzuvollziehen. Der Kunde schließt ja nur eine Zahnzusatzversicherung ab und wird u.U. diesen Passus nicht vollständig lesen. Leider kein Einzelfall, dass Bedingungstexte Passagen enthalten, die mit dem abgeschlossenen Produkt eigentlich nichts zu tun haben.

Ein Kostenbeispiel
Hat ein Patient eine Einzelzahnlücke und benötigt ein Implantat, dann kostet das laut Stuttgarter heute rund 1.600 Euro. Die GKV zahlt einen festen Zuschuss, den der Versicherer mit 400 Euro angibt. Ohne Zahnzusatzversicherung zahlt der Zahnarztkunde 1.200 Euro aus eigener Tasche. Mit Smile! ZahnPremium reduziert sich der Eigenanteil auf 160 Euro.


Volker P. Andelfinger

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