Hausratversicherung: Schutz nicht nur Zuhause
Einen Monat lang musste der Bank-Angestellte Gunnar F. für einen Lehrgang nach Frankfurt/Main. Die Trennung von der Familie war schon hart genug. Der Einbruch in das möblierte Appartement vor Ort riss die Stimmung richtig runter.
Von Andreas Kunze
Einen Monat lang musste der Bank-Angestellte Gunnar F. für einen Lehrgang nach Frankfurt/Main. Die Trennung von der Familie war schon hart genug. Der Einbruch in das möblierte Appartement vor Ort riss die Stimmung richtig runter. Unter anderem war der private Laptop gestohlen worden. An die Hausratversicherung dachte Gunnar F. in diesem Moment nicht.
Bei einer Hausratversicherung gehören unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel oder Leitungswasser-Austritt zu den versicherten Risiken. Bei einem Einbruch zu Hause würden deshalb die meisten Kunden kaum zögern, das ihrem Hausversicherer zu melden. Dass der Schutz weit über die im Vertrag genannte Adresse hinaus geht, ist vielfach nicht bekannt.
Im Fachjargon heißt das "Außenversicherung", bereits abgegolten mit der normalen Prämie. Das bedeutet: Geht der Hausrat auf Reisen, dann kommt der Versicherungsschutz zumindest teilweise mit. Der Ersatz ist meist auf zehn Prozent der Versicherungssumme begrenzt, die absolute Obergrenze liegt in der Regel bei 10.000 Euro.
Einige typische Beispiele, wann die "Außenversicherung" greift:
- Einbruch in ein Hotelzimmer
- Brandschaden des Kfz, in dem sich Hausrat befand
- Wasserschaden in der Ferienwohnung
Zeitliches Limit sind zumeist drei Monate. "Wer sich also zum Beispiel wegen eines neuen Jobs eine Zweitwohnung in einer anderen Stadt nimmt, hat zunächst einen geringfügig eingeschränkten Versicherungsschutz - selbst wenn sich die Zweitwohnung in einer Gegend befindet, für die eigentlich ein höherer Versicherungsbeitrag zu zahlen wäre", sagt Ines Bleses von der Gothaer Versicherung. Nach Ablauf der drei Monate (je nach Versicherer oder zugrunde liegenden Vertragsbedingungen sind unterschiedliche Fristen möglich) müsste für die Zweitwohnung eine gesonderte Police abgeschlossen werden.
Wichtig nach jedem Einbruch, egal ob zu Haus oder auf Reisen: Die Polizei sollte schnellstens eingeschaltet werden und eine Liste der gestohlenen Sachen erhalten. Wird das versäumt, kann der Versicherungsschutz verloren gehen.
Wer auf der Straße beraubt wird, kann ebenfalls auf Ersatz von der Hausratversicherung hoffen. Dabei ist die Definition von Raub zu beachten: Der Hausrat, zum Beispiel die Aktentasche, muss mit Gewalt entwendet worden sein. Ein Trick- oder Taschendiebstahl wäre kein ersatzpflichtiger Schaden. Liefert sich zum Beispiel ein Urlauber mit dem Gauner noch ein Gerangel um die Aktentasche, handelt es sich um einen versicherten Raub.
Gunnar F. hatte schließlich Glück im Unglück. Er rief die Polizei, die den Einbruch ins Hotelzimmer dokumentierte - und eine Bescheinigung für die Hausratversicherung ausstellte. Gunnar F. wusste erst gar nicht warum - die kundigen Beamten haben ihn dann über die "Außenversicherung" aufgeklärt.
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