CAMPUS INSTITUT: „Wer fachlich fundiert berät, …

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CAMPUS INSTITUT: „Wer fachlich fundiert berät, braucht sich vor mehr Transparenz nicht zu fürchten.“

12.01.2012

Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts wird dieses Jahr in Kraft treten. Ursprünglich im Zuge der europäischen Vereinheitlichung initiiert, erhielt das Gesetzesvorhaben durch die Entwicklungen an den Finanzmärkten zusätzliche Bedeutung.

11.01.2012 - Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts wird dieses Jahr in Kraft treten. Ursprünglich im Zuge der europäischen Vereinheitlichung initiiert, erhielt das Gesetzesvorhaben durch die Entwicklungen an den Finanzmärkten zusätzliche Bedeutung. So soll die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung vor allem im Sinne des Verbraucherschutzes mehr Transparenz und somit Verbesserungen für die Anleger ergeben.

Das aktuell diskutierte Papier sieht Registrierungs-, Informations-, und Dokumentationspflichten vor, die unter anderem den Nachweis einer unabhängig geprüften Sachkunde sowie die Offenlegung von Provisionssätzen umfasst. Derzeit werden Beratungsleistungen in Deutschland fast ausschließlich über Provisionen abgerechnet. In der aktuellen Diskussion wird das Konzept der Honorarberatung, bei der die Kunden für die reine Beratungsleistung bezahlen, als mögliche Alternative zur Vermittlung auf Provisionsbasis genannt.

Prof. Heinrich Bockholt, Dozent am CAMPUS INSTITUT und Leiter des Koblenzer Instituts für Finanzwirtschaft, betont, dass Kunden die Honorarberatung in Deutschland, wie schon in anderen EU-Ländern, in Zukunft als Erweiterung der Beratungsmöglichkeiten wahrnehmen werden. „Natürlich werden nicht alle Kunden daran interessiert sein, für die reine Beratungsleistung gesondert etwas zu bezahlen. Honorarberatung wird sich aber als zusätzliches Konzept am Markt etablieren. Sie ist somit eine wichtige Erweiterung zur Finanzberatung, deren Aufwand über Provisionssätze abgerechnet wird.“

Am CAMPUS INSTITUT weiß man, dass die bald vorgeschriebene fachliche Qualifizierung und die zusätzliche Transparenz dem Verbraucher einen Mehrwert bringen werden. „Fachliche Qualität ist der wichtigste Faktor wenn es um Kundenzufriedenheit und Verbraucherschutz in der Finanz-, Vorsorge- und Anlageberatung geht“ erklärt Ulrike Hanisch. „Dies ist der entscheidende Beitrag für den Verbraucherschutz, unabhängig davon ob durch ein Beratungshonorar oder per Provision abgerechnet wird. Ein Berater, der fachlich fundiert berät, braucht sich vor mehr Transparenz nicht zu fürchten.“

Das CAMPUS INSTITUT engagiert sich als Weiterbildungsinstitut zusammen mit der Fachhochschule Schmalkalden seit 2003 für die berufliche Qualifizierung von Finanz- und Anlageberatern, die mit dem Abschluss zum/-r Finanzfachwirt/-in (FH) ein unabhängiges Berufsbild erhalten. Zudem kooperiert das CAMPUS INSTITUT mit der Fachhochschule Koblenz bei der bAV-Spezialisierung zum/-r Betriebswirt/-in für betriebliche Altersversorgung (FH). Die nächsten Einstiegsmöglichkeiten für die zwei bzw. dreisemestrigen Hochschulweiterbildungen sind im März 2012, Bewerbungsschluss ist der 20. Januar 2012.


Kontakt:

CAMPUS INSTITUT
Keltenring 11
82041 Oberhaching

Telefon: 089 / 62 83 38 25
E-Mail: info@campus-institut.de
Webseite: www.campus-institut.de


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