Krankenversicherungen sofort kündigen

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Krankenversicherungen sofort kündigen

24.12.2011

Wer seine Krankenversicherung wechseln will, muss die alte kündigen. Ein neues Urteil stellt klar der Nachversicheurngsnachweis nachgereicht werden kann. Wer seine Krankenversicherung wechseln will, muss sich beeilen.

Wer seine Krankenversicherung wechseln will, muss die alte kündigen. Ein neues Urteil stellt klar der Nachversicheurngsnachweis nachgereicht werden kann.

23. Dezember  2012 – Wer seine Krankenversicherung wechseln will, muss sich beeilen. Die Kündigungen müssen bis zum 31.12.2011 dem bisherigen Versicherer vorgelegt werden. Bisher galt außerdem, dass zusätzlich ein Nachweis über die Folgeversicherung bis zu diesem Termin vorgelegt werden müsse.

Der Lübecker Maklerpool blau direkt macht jetzt darauf aufmerksam, dass dies nicht richtig ist. Das Amtsgericht Baden-Baden (Aktenzeichen 7 C 434/09) hat klar gestellt, dass ein Nachversicherungs-nachweis durchaus nachgereicht werden darf. Soweit AVB anderes regeln ist dies unzulässig. Dies widerspräche "dem Bestreben des Gesetzgebers, im Sinne des Verbraucherschutzes und Wettbewerbs unter den Versicherern dem Versicherungsnehmer bei einer Erhöhung des Beitrags den Wechsel problemlos und schon zum Zeitpunkt von deren Wirksamwerden zu ermöglichen."

"Wir raten daher, die Kündigung in jedem Fall rechtzeitig zum 31.12.2011 zu verschicken." meint Marie Griebenow - Leiterin der KV-Abteilung von blau direkt und weiter : "Nur dann ist sichergestellt, dass der Kude in jedem Fall wechseln kann. Der Kunde geht dabei kein Risiko ein. Sollte der neue Versicherer nicht annehmen, ist die Kündigung unwirksam und der Kunde weiterhin beim alten Versicherer geschützt."

Oft schrecken Makler davor zurück vor Annahme des neuen Versicherers die Kündigung auszusprechen, weil der Kunde sonst nur noch im Basistarif des bisherigen Versicherers eingestuft wäre. Laut Marie Griebenow handelt es sich dabei um eine weitere Verschleie-rungstaktik, die die Kunden vom Wechsel abhalten soll:" Eine Kündigung ist wirksam oder unwirksam. Ein bißchen wirksam gibt es nicht. Das heißt, wenn die Kündigung wegen einer fehlenden Folgeversicherung unwirksam ist, berechtigt dies den bisherigen Versicherer nicht zur einseitigen Vertragsänderung."

Makler sollten ihren wechselwilligen Kunden also raten in jedem Fall sofort zu kündigen.


Kontakt:

blau direkt GmbH & Co KG
Oliver Pradetto
Fackenburger Allee 11
23554 Lübeck
Tel.: 0451 / 87201 - 107


blau_direkt

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