Mehrpartnermodell bei Rabattverträgen rechtens - DEUTSCHE BKK erreicht Meilenstein im Vergaberecht
In einer grundsätzlichen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf gestern den Nachprüfungsantrag der Dexcel Pharma GmbH gegen die DEUTSCHE BKK als unbegründet zurückgewiesen.
Nachdem das Bundeskartellamt dem Pharmaunternehmen in der ersten Instanz Recht gegeben hatte, entschied das Düsseldorfer OLG jetzt in der Berufungsverhandlung für die DEUTSCHE BKK. Damit ist der Weg für alle Krankenkassen frei. Künftig können sie im Rahmen von Ausschreibungen einen Wirkstoff auch an mehrere Partner vergeben.
„Der Beschluss des OLG ist für die gesamte Branche ein echter Meilenstein. Er stellt klar, dass das Mehrpartnermodell bei Rabattverträgen zulässig ist. Die DEUTSCHE BKK nutzt dieses Modell bereits seit dem Jahr 2009 erfolgreich. Unsere Versicherten profitieren dabei gleich doppelt: Einerseits können sie ihr bevorzugtes Medikament aus wirkstoffgleichen Arzneimitteln wählen, andererseits beugen wir so etwaigen Lieferengpässen der Hersteller vor“, erklärt Dr. Anja Braem, Apothekerin und Leiterin Arzneimittel der DEUTSCHEN BKK.
Mit der Entscheidung um das letzte Fachlos kann die DEUTSCHE BKK die Ausschreibung nun offiziell beenden. Vertragsbeginn für das Los für den Wirkstoff Anastrozol zur Behandlung von Krebserkrankungen wird voraussichtlich der 1. Februar 2012 sein. Alle anderen Verträge waren planmäßig bereits zum 1. August gestartet.
2010 konnte die DEUTSCHE BKK 16,7 Millionen Euro durch Rabattverträge einsparen. Für 2011 werden die Einsparungen auf 20 Millionen Euro geschätzt. Diese kommen ausschließlich den Versicherten zugute, z.B. in Form der Zuzahlungsbefreiung für Rabattmedikamente.
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Über die DEUTSCHE BKK
Die DEUTSCHE BKK gehört zu den größten Krankenkassen in Deutschland. Sie ist im Jahre 2003 hervorgegangen aus den Betriebskrankenkassen der Unternehmen Post, Telekom und Volkswagen. Die Kasse ist bundesweit für jedermann geöffnet. Ihr Sitz ist Wolfsburg.