Lebensversicherung: Bei knapper Kasse hilft nur …

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Lebensversicherung: Bei knapper Kasse hilft nur die Kündigung ?

01.11.2011

Herrscht Ebbe in der Haushaltskasse, wird oft sehr schnell die Kündigung der Lebens- oder Rentenversicherung in Betracht gezogen. Es gibt jedoch einige Alternativen, die für den Kunden sinnvoller sein können.

Lebensversicherung: Bei knapper Kasse hilft nur die Kündigung ?

Von Andreas Kunze

Herrscht Ebbe in der Haushaltskasse, wird oft sehr schnell die Kündigung der Lebens- oder Rentenversicherung in Betracht gezogen. Es gibt jedoch einige Alternativen, die für den Kunden sinnvoller sein können.

Über 90 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen haben die Bundesbürger abgeschlossen. Vom Baby bis zum Greis hat statistisch also jeder mindestens eine Police. Da ist es nahe liegend, dass die Ausgaben für Lebens- und Rentenversicherungen auf den Prüfstand kommen, wenn das Geld knapp wird. "Es bleibt doch nur die Kündigung", heißt es oft. Doch gerade wenn die persönliche Finanzkrise nur vorübergehend ist, die Police also möglicherweise bald wie bisher fortgeführt werden könnte, sind die Nachteile bei einer Kündigung erheblich.

Wer zum Beispiel vor 2005 den Vertrag abgeschlossen und unverändert fortgeführt hat, genießt noch die volle Steuerfreiheit der Kapitalerträge bei Ablauf der Renten- oder Kapitallebensversicherung. Dieser Vorteil ginge bei einer Kündigung unwiederbringlich verloren. Ältere Verträge haben zudem noch einen so genannten "Rechnungszins" von bis zu vier Prozent. Wird ein Vertrag im nächsten Jahr neu abgeschlossen, sind es nur noch 1,75 Prozent. Wenn der reguläre Ablauf in wenigen Jahren bevorsteht, sollte die Kündigung ebenfalls möglichst vermieden werden: Mit regulärem Ablauf erhalten die Kunden den so genannten "Schlussanteil", der die Auszahlung wesentlich erhöht. Bei einer Kündigung kurz vor Vertragsablauf entfällt der Anspruch darauf.

Die Beitragsfreistellung ist eine Möglichkeit, die Kündigung zu vermeiden: Der Kunde muss keine Prämien mehr zahlen, behält aber seinen Versicherungsschutz in reduziertem Umfang. Dafür wird der bei einer Kündigung auszuzahlende Betrag in eine neue, beitragsfreie Versicherung mit gleicher Restlaufzeit umgewandelt. Voraussetzung ist, dass bestimmte Mindestversicherungssummen erreicht werden, die von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden sind. Der bisherige Rechnungszins sowie eine eventuelle Steuerfreiheit bleiben erhalten. Innerhalb von zumeist zwei Jahren (Unterschiede zwischen den Gesellschaften möglich) kann eine beitragsfreie Police in den früheren Stand zurückversetzt werden.

Das Policendarlehen ist eine gute Alternative zur Kündigung, wenn der Kunde zwar die laufenden Prämien zahlen kann, aber einmalig einen größeren Geldbetrag benötigt. Maximaler Darlehensbetrag sind in der Regel 90 Prozent des Rückkaufswertes ohne Überschussbeteiligung. Der Vertrag läuft ansonsten wie bisher weiter - und der Kunde behält den vollen Versicherungsschutz. Der Zins ist in der Regel deutlich geringer als bei einem Dispokredit. "Tilgen kann der Kunde grundsätzlich jederzeit. Wird nichts zurückgezahlt, verrechnet der Lebensversicherer den Darlehensbetrag bei Ablauf der Police mit der fälligen Auszahlung", so Antje Knoop von der Gothaer Lebensversicherung in Köln.

Darüber hinaus lassen sich bei Lebens- und Rentenversicherungen zum Beispiel mit einer Stundung Zahlungsschwierigkeiten überbrücken. Bis zu 36 Monate zahlt der Kunde keinen Beitrag. Der Versicherungsschutz bleibt trotzdem bestehen. Nach Ablauf des Stundungszeitraums sind die ausstehenden Prämien und gegebenenfalls Stundungszinsen nachzuzahlen. Kann der Kunde das nicht, hat er die Wahl: Die Versicherungssumme lässt sich reduzieren oder die künftige Prämie heraufsetzen.

Alle bisherigen Folgen finden Sie online unter:
www.gothaer.de/de/zg/konzern/presse_/themendienst_versicherungsmissverst/archiv_1/vt_archiv.htm

Es gibt etwas bei Versicherungen, was Sie nicht verstehen? Schreiben Sie uns:

Dr. Klemens Surmann, Gothaer Versicherungen:
(0221) 308 - 34543, E-Mail: klemens_surmann@gothaer.de

Andreas Kunze, Fintext:
Tel.: (0211) 58 00 56 090, E-Mail: a.kunze@fintext.de


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