Kfz-Versicherung: Es muss nicht immer der …

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Kfz-Versicherung: Es muss nicht immer der 1.1. sein

08.11.2011

Es ist eine Tradition geworden: Das Jahr einer KFZ-Versicherung beginnt am 1. Januar, nur zu diesem Termin sind reguläre Wechsel möglich. Dazu gibt es keine Alternative? Doch: Immer mehr Versicherer bieten inzwischen an, einen beliebigen Monatsersten zu wählen. Das hat laut Gothaer Versicherung Vor- und Nachteile für die Kunden.

Kfz-Versicherung: Es muss nicht immer der 1.1. sein

Von Andreas Kunze

Es ist eine Tradition geworden: Das Jahr einer KFZ-Versicherung beginnt am 1. Januar, nur zu diesem Termin sind reguläre Wechsel möglich. Dazu gibt es keine Alternative? Doch: Immer mehr Versicherer bieten inzwischen an, einen beliebigen Monatsersten zu wählen. Das hat laut Gothaer Versicherung Vor- und Nachteile für die Kunden.

Wer sich Juli oder November ein Auto kauft und neu versichert, der musste auch früher nicht bis zum 1. Januar warten, bis er Versicherungsschutz bekam. Der Beginn war und ist sofort möglich. Die so genannte "Hauptfälligkeit" der Kfz-Versicherung aber wurde in der Vergangenheit stets auf den 1. Januar des nächsten Jahres gelegt. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Prämie für das neue Jahr berechnet.

Dieser Einheitstermin war vor allem für die Autoversicherer eine Vereinfachung. Denn ebenfalls zum 1. Januar legen sie gemeinschaftlich neue Typ- und Regionalklassen für Autos und Zulassungsbezirke fest. Außerdem wird zu Jahresbeginn der Kunde in eine neue Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Inzwischen kann der Kunde seine "Hauptfälligkeit" je nach Gesellschaft frei wählen. Aber was hat er davon?

Einerseits ist ein anderer Stichtag hilfreich, wenn die Jahresprämie auf einen Schlag gezahlt werden soll. Nach den Festtagen ist die Haushaltskasse meist leer - anders sieht das zum Beispiel im Mai oder Juni aus, wenn das Urlaubsgeld gezahlt wird. Und bei mehreren Autos und somit mehreren Verträgen lassen sich über andere "Hauptfälligkeiten" die Belastungen besser verteilen.

Andererseits kann ein Termin während des Jahres beim Wechsel nützlich sein. Beim Stichtag 1. Januar muss zum 30. November gekündigt werden. Vor allem in den Monaten Oktober bis November stürmen Autofahrer die Vergleichsrechner im Internet. Bei einem Wechsel während des Jahres herrscht weniger Andrang und Mitarbeiter der Versicherungen haben mehr Zeit, Fragen zu klären. Die Kündigungsfrist bleibt gleich: Bei einem gewünschten Wechsel etwa zum 1. Juli müsste die alte Versicherung zum 31. Mai gekündigt werden.

Was sind die Nachteile? Die alte Übersichtlichkeit geht verloren. Der Kunde muss nun seinen persönlichen Kündigungs- und Wechselstichtag im Auge behalten, wenn er mit dem aktuellen Anbieter unzufrieden ist. Unberührt bleibt allerdings das Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall oder nach einer Prämienerhöhung.

Außerdem werden Umstufungen zu anderen Zeitpunkten wirksam: Der neue Schadenfreiheitsrabatt (SFR) greift mit der ersten Beitragsfälligkeit - sowohl die Vor- als auch die Zurückstufung. Änderungen bei Typ- und Regionalklassen werden indes erst mit nächster Hauptfälligkeit wirksam. Ein Beispiel für eine "Hauptfälligkeit" 01.10.2011 mit halbjähriger Zahlungsweise: Die SFB-Neueinstufung erfolgt mit der ersten Rechnungsfälligkeit am 1. April 2012. Typ- und Regionalklassen-Änderungen wirken sich erst zur nächsten Hauptfälligkeit am 01.10.2012 aus. Einen kleinen zeitlichen Vorteil hat der Kunde somit, wenn es durch Umstufungen teurer wird - spiegelbildlich einen kleinen Nachteil, wenn es günstiger wird.

Alle bisherigen Folgen finden Sie online unter:
www.gothaer.de/de/zg/konzern/presse_/themendienst_versicherungsmissverst/archiv_1/vt_archiv.htm

Es gibt etwas bei Versicherungen, was Sie nicht verstehen? Schreiben Sie uns:

Dr. Klemens Surmann, Gothaer Versicherungen:
(0221) 308 - 34543, E-Mail: klemens_surmann@gothaer.de

Andreas Kunze, Fintext:
Tel.: (0211) 58 00 56 090, E-Mail: a.kunze@fintext.de


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