Haftpflicht: Wann die Tagesmutter Extra-Schutz benötigt

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Haftpflicht: Wann die Tagesmutter Extra-Schutz benötigt

29.11.2011

Spiele ausdenken, Essen machen, Streit schlichten. Wenn sie fremde Kinder versorgen, denken Tagesmütter an alles. Wie es aber mit der Haftung aussieht, wird gerne verdrängt. Ein häufiges Missverständnis besteht darin, eine private Haftpflichtversicherung werde im Fall des Falles einspringen. Aber das ist nicht immer so.

Haftpflicht: Wann die Tagesmutter Extra-Schutz benötigt

Von Andreas Kunze

Spiele ausdenken, Essen machen, Streit schlichten. Wenn sie fremde Kinder versorgen, denken Tagesmütter an alles. Wie es aber mit der Haftung aussieht, wird gerne verdrängt. Ein häufiges Missverständnis besteht darin, eine private Haftpflichtversicherung werde im Fall des Falles einspringen. Aber das ist nicht immer so.

Kinder sind einfallsreich. Vor allem darin, dummes Zeug anzustellen. Wenn der 5-Jährige zum Beispiel im Garten der Tagesmutter ausbüxt, um alleine die Welt zu erkunden, kann es gefährlich und teuer werden. Vielleicht läuft er unachtsam über die Straße und provoziert eine Massenkarambolage, weil ein Auto eine Vollbremsung hinlegt.

Wer haftet dann? Das Kind nicht, denn unter zehn Jahren sind Kinder bei Schäden im Straßenverkehr in keinem Fall verantwortlich. Die Eltern des Kindes haften ebenfalls nicht, denn sie haben die Aufsichtspflicht an die Tagesmutter abgegeben. Es bleibt: die Tagesmutter. Sie haftet, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat - und das wird bei einem Schadenfall per Gesetz vermutet.

Kinderhüten als Beruf nicht versichert

Ein Ausnahme gibt es: die so genannte "Gefälligkeitsaufsicht". Davon sprechen Juristen, wenn jemand zum Beispiel als Nachbar ab und zu aus reiner Gefälligkeit auf fremde Kinder aufpasst, etwa weil die Eltern ins Kino wollen. Dann entfällt die Haftung aus der Verletzung der Aufsichtspflicht. Eine private Haftpflichtversicherung würde in so einer Situation helfen, Ansprüche eines Geschädigten abzuwehren.

Anders sieht es aus, wenn die Tagesmutter das Kinderhüten als Beruf ausübt. Dann kann von Gefälligkeit keine Rede mehr sein. Aus der Haftung kommt die Tagesmutter nur noch raus, wenn sie nachweisen kann, gut genug aufgepasst zu haben. Streitereien darüber können langwierig sein, etwa wenn es um die Frage geht, wie lange ein 5-jähriger im Garten aus den Augen gelassen werden darf.

Bei einer Berufs-Tagesmutter entfällt in der Regel der Schutz der Privat-Haftpflichtversicherung. Weder gibt es Hilfe, Ansprüche abzuwehren, noch werden berechtigte Ansprüche reguliert. Eine Berufs-Tagesmutter benötigt entweder eine Erweiterung ihrer Privat-Haftpflicht-Versicherung ("Tagesmutter-Klausel") oder eine separate Berufs-Haftpflichtversicherung.

Aber ab wann ist das Tagesmutter-Dasein ein Beruf? Die Versicherer haben unterschiedliche Kriterien (z.B. Zahl der betreuten Kinder, Einkommen, wöchentlicher Zeitaufwand). Tagesmütter sollten möglichst frühzeitig Kontakt mit ihrem Haftpflichtversicherer aufnehmen und klären, ob und wann sie einen erweiterten Versicherungsschutz brauchen. Bei einigen neueren Privat-Haftpflichtversicherungen ist die Berufs-Tagesmutter bereits mitversichert.


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