Mehr Arbeitsunfälle und weniger Wegeunfälle im ersten Halbjahr 2011 - Gesetzliche Unfallversicherung legt vorläufige Zahlen vor
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im ersten Halbjahr 2011 um 0,5 Prozent auf 460.773 gestiegen. Die Zahl der tödlichen Unfälle sank um 19 auf 201. Das geht aus den vorläufigen Zahlen hervor, die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen jetzt vorgelegt haben.
Gesunken ist hingegen die Zahl der Wegeunfälle. Sie gingen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 15,9 Prozent auf 101.147 zurück. Dieser Rückgang verweist auf die Wetterverhältnisse in den ersten Monaten des Jahres, der Winter brachte 2011 deutlich weniger Eisglätte als im Vorjahr. Trotzdem endeten mehr Unfälle tödlich: 167 Menschen starben bei einem Wegeunfall, das sind 25 mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Einen deutlichen Anstieg gab es bei den meldepflichtigen Schulunfällen. Im ersten Halbjahr 2011 verunglücken 12 Prozent mehr Kinder und Jugendliche in Bildungseinrichtungen als im Vorjahreszeitraum - insgesamt wurden den Unfallkassen 703.269 Fälle gemeldet. Davon 6 mit tödlichem Ausgang. Die Zahl der Unfälle auf dem Schulweg nahm hingegen nur minimal um 0,9 Prozent auf 61.788 zu. Davon verliefen 33 Unfälle tödlich, das sind 12 mehr als im ersten Halbjahr 2010.
"Diese Zahlen", so Breuer, "zeigen, wie wichtig die Präventionsarbeit gerade im Bereich der Schulen und Kindertagesstätten ist. Insbesondere der Sicherung des Schulwegs widmen die Unfallkassen viel Aufmerksamkeit. Nicht zuletzt im Rahmen unserer aktuellen Präventionskampagne "Risiko raus!" versuchen wir Eltern und Kinder für die Gefahren zu sensibilisieren."
Hintergrund
Ein Wegeunfall liegt dann vor, wenn sich der Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit oder Schule oder auf dem Heimweg ereignet hat. In der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein Arbeits- oder Wegeunfall dann meldepflichtig, wenn er zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit oder zum Tode geführt hat. Eine Ausnahme gilt in der Schüler-Unfallversicherung: Unfälle von Schülern sind bereits dann meldepflichtig, wenn sie eine ärztliche Behandlung nach sich gezogen haben. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen versichern rund 75 Millionen Menschen in Deutschland gegen das Risiko eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls sowie gegen Berufskrankheiten.
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