Makler wegen fehlender Dokumentation verurteilt

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Makler wegen fehlender Dokumentation verurteilt

11.10.2011

Vor dem OLG Saarbrücken wurde ein Versicherungsmakler mit Urteil vom 4. Mai 2011 (Az. 5 U 502/10) wegen fehlender Dokumentation zu Schadenersatz an seinen Mandanten verurteilt.

Vor dem OLG Saarbrücken wurde ein Versicherungsmakler mit Urteil vom 4. Mai 2011 (Az. 5 U 502/10) wegen fehlender Dokumentation zu Schadenersatz an seinen Mandanten verurteilt.

Seit Jahren weist der in Leipzig ansässige Maklerpool INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH (Invers GmbH) alle Versicherungsmakler auf die Wichtigkeit der Dokumentation und des zu erteilenden Rates hin. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass leider noch immer viele Makler die Wichtigkeit der Dokumentation und des zu erteilenden Rates vernachlässigen, obwohl das entsprechende Gesetz bereits seit 2007 Gültigkeit hat.

Deutlich wird mangelnde Dokumentation in vielfältigen Bereichen. Hier einige Beispiele:

  • Umdeckung alter, noch steuerbegünstiger, kapitalisierender LV’s (Vertragsbeginn bis 2004) in angeblich bessere, weil staatlich geförderte Produkte (z. B. Riester- oder Basisrente) unter Weglassen der Nennung von Nachteilen. Zu dokumentieren wären hier u. a. der erhebliche Verlust durch vorzeitige Kündigung des Altvertrages, der Wegfall der Steuerfreiheit im neuen Produkt, die Verfügungsbeschränkungen der staatlich geförderten Produkte, die Auswirkung der Zillmerung auf kapitalisierende Verträge etc.. Wurde das durch den Makler dokumentiert und wurde die Dokumentation durch den Kunden im Original unterzeichnet?
  • Das „Vergessen“ der Dokumentation zur Notwendigkeit der biometrischen Absicherung im LV Bereich. Dies betrifft u. a. die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Risikolebensversicherung, schwere Krankheiten Policen etc.. Ist durch den Makler zumindest dokumentiert, dass der Mandant auf die Wichtigkeit dieser Absicherungen hingewiesen wurde und ist die Dokumentation durch den Kunden im Original unterzeichnet?
  • Das schnelle Erstellen einfacher Vergleiche ist keine Dokumentation! Folglich ist auch im sogenannten „Kleingeschäft“ wie Hausrat, Haftpflicht, Unfall, Wohngebäude, Rechtsschutz usw. immer eine vollumfängliche Dokumentation notwendig. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass in diesen Bereichen eine fehlende Dokumentation sehr schnell ans Tageslicht kommt; insbesondere im Schadenfall, wenn der Schaden nicht gedeckt ist. Verwendet der Makler eine Dokumentation, in der weitgehend lückenlos das aufgezählt ist, was der Mandant (angeblich?) nicht besitzt bzw. was er nicht versichern wollte? Wurde die Dokumentation durch den Kunden im Original unterzeichnet?


Versicherungsmakler, die aktive INVERS Partner sind, haben durch den IMA (Invers Makler Assistent) eine Dokumentationshilfe an der Hand, die u. a. einen grundsätzlichen Rat dahingehend erteilen kann, welche Versicherungsprodukte der Privatkunde benötigt. Im Weiteren kann der IMA in mehreren Sparten derart zur Dokumentation genutzt werden, dass auch dokumentiert wird, welche Leistungen der Mandant nicht wünschte bzw. was der Mandant nicht besitzt.

Genau gesehen bietet der IMA Versicherungsmaklern die Möglichkeit (gerade im Bereich SHUK und RS) von der Bedarfsermittlung, über den Vergleich bis hin zum Antragsdruck und elektronischem Antragsversand sowie der Erstellung der Dokumentation und des zu erteilenden Rates alle Arbeitsschritte einfach mit einer einzigen Software zu erledigen.

Unter Beachtung des vorgenannten Urteils bleibt nur der wiederholte, dringende Rat der Invers GmbH an alle Versicherungsmakler, immer eine vollständige, umfängliche Dokumentation (inklusive erteiltem Rat) zu fertigen und diese im Original vom Kunden unterzeichnen zu lassen. Dabei ist es unerheblich, um welches Versicherungsprodukt es sich handelt, denn die Dokumentation ist in allen Fällen gesetzlich vorgeschrieben.

Letztlich gilt für Versicherungsmakler nur eines: „Dokumentieren oder verlieren!“



Pressekontakt:

Udo Rummelt
Tel.: 0341 / 5256 - 520
E-Mail: Udo.Rummelt@invers-gruppe.de

INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH
Sportplatzweg 15
04178 Leipzig
Webseite: www.invers-gruppe.de


Über die INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH
Die INVERS GmbH ist einer der bestandsgrößten Maklerpools in Deutschland. An dem in Leipzig beheimateten und für seine Transparenz mehrfach ausgezeichneten Maklerpool bestehen weder offene noch verdeckte Beteiligungen von Versicherungs- bzw. Fondsgesellschaften oder sonstigen Unternehmen. Für Versicherungsmakler ist die INVERS GmbH damit Markt-Garant wirklicher Unabhängigkeit und idealer Partner für die Bereiche private und gewerbliche Versicherungen, Investmentfonds und Bausparen. Nähere Informationen zur INVERS GmbH erhalten Sie z. B. unter http://www.inverspartner.de.

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