Hausrat: "Eine Stunde darf die Waschmaschine …

Anzeige

Hausrat: "Eine Stunde darf die Waschmaschine ohne Aufsicht laufen"

11.10.2011

Claudia F. hat als Hausfrau, Mutter und Teilzeit-Arbeitnehmerin viel um die Ohren: Kinder in die Schule bringen, ins Büro, einkaufen, Haushalt machen. Dann auch noch ständig neben der Waschmaschine stehen - dafür fehlt wirklich die Zeit. "Eine Stunde darf sie ohne Aufsicht laufen", hat sie gehört. Stimmt das?

Hausrat: "Eine Stunde darf die Waschmaschine ohne Aufsicht laufen"

Von Andreas Kunze

Claudia F. hat als Hausfrau, Mutter und Teilzeit-Arbeitnehmerin viel um die Ohren: Kinder in die Schule bringen, ins Büro, einkaufen, Haushalt machen. Dann auch noch ständig neben der Waschmaschine stehen - dafür fehlt wirklich die Zeit. "Eine Stunde darf sie ohne Aufsicht laufen", hat sie gehört. Stimmt das?

Wenn bei einer Waschmaschine oder dem Geschirrspüler der Schlauch platzt oder abrutscht, steht eine Wohnung schnell unter Wasser, die Schäden können erheblich sein. Sind beim Mieter im Stockwerk darunter Wasserflecken an der Decke zu beheben, so kommt dafür die private Haftpflichtversicherung auf. Wie lange die Waschmaschine unbeaufsichtigt war, spielt dabei keine Rolle - in der privaten Haftpflichtversicherung gibt es keine Einschränkungen wegen grober Fahrlässigkeit.

Mehr Schutz mit Aqua-Stopp-Ventilen

Anders sieht es aus bei Schäden an eigenem Mobiliar, etwa weil Teppiche oder Schränke nass wurden. "In der Hausratversicherung sind zwar solche Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasserschäden grundsätzlich abgedeckt", sagt Maren Gibau von der Gothaer in Köln.  "Der Versicherer kann aber seine Leistung grundsätzlich teilweise oder ganz verweigern, wenn der Kunde den Leitungswasserschaden durch ein grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt hat." Eine laufende Wasch- oder Geschirrspülmaschine unbeaufsichtigt oder die Wasserzulaufverbindung ständig unter Druck zu lassen führt also möglicherweise dazu, dass der Versicherungsschutz ins Wasser fällt. Es kommt dabei allerdings auf den Einzelfall an.

Eindeutig ist, dass die Geräte in den vergangenen Jahren zunehmend zuverlässiger geworden sind. Das liegt unter anderem an "Aqua-Stopp"-Ventilen: Bei geplatzten Schläuchen bemerken diese Ventile den Druckabfall und sorgen dafür, dass kein weiteres Wasser austritt. Deshalb urteilten bei Streitereien einige Gerichte in jüngster Zeit, dass der Versicherungskunde zumindest nicht dauerhaft anwesend sein müsse (u.a. Oberlandesgericht Koblenz, Az: 10 U 1124/99). Daraus resultiert das häufig anzutreffende Missverständnis, generell wären ein oder zwei Stunden Abwesenheit verzeihlich.

Eine erhöhte Überwachungspflicht besteht indes, wenn die Maschine oder der Schlauch schon in die Jahre gekommen oder leichtfertig montiert worden sind. So sah es jedenfalls das Oberlandesgericht Oldenburg (Az: 3 U 6/04). "Auch Aqua-Stopp-Ventile bieten keinen vollkommenen Schutz", sagt Gothaer-Expertin Maren Gibau. "Denn je nach Position kann das Ventil den Wasseraustritt nicht verhindern, wenn die Zulaufverbindung dauernd unter Druck war."

Was also tun? Ein umsichtiger Versicherungskunde hat eine Aqua-Stopp-Sicherung (nachträglicher Einbau ist möglich), checkt regelmäßig die Anschlüsse, lässt möglichst die Maschine nicht unbeaufsichtigt und dreht nach dem Waschvorgang die Wasserleitung zu. Claudia F. findet das allerdings nicht besonders realistisch - schließlich sei der Sprung zum Supermarkt zwischendurch manchmal gar nicht vermeidbar. Haben die Versicherer denn für so etwas gar kein Verständnis? Doch: Mittlerweile gibt es Hausrat-Policen, bei denen "grobe Fahrlässigkeit" nicht mehr zu Nachteilen führt - das ist dann wirklich eine wasserdichte Lösung.

Das Versicherungs-Missverständnis in der nächsten Woche:
Haftpflicht: Nachbars Rad kaputt - wird das bezahlt?


Alle bisherigen Folgen finden Sie online unter:
www.gothaer.de/de/zg/konzern/presse_/themendienst_versicherungsmissverst/archiv_1/vt_archiv.htm

Es gibt etwas bei Versicherungen, was Sie nicht verstehen? Schreiben Sie uns:

Dr. Klemens Surmann, Gothaer Versicherungen:
(0221) 308 - 34543, E-Mail: klemens_surmann@gothaer.de

Andreas Kunze, Fintext:
Tel.: (0211) 58 00 56 090, E-Mail: a.kunze@fintext.de


Kontakt:

FINTEXT.de
Andreas Kunze
Chefredaktion

Fürstenwall 228
40215 Düsseldorf
Tel.: (0211) 58 00 56 090
Fax: (0211) 58 00 56 099
E-Mail: a.kunze@fintext.de
Webseite: www.fintext.de
Webseite: www.finblog.de

fintext

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
Kundenzeitung

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.