Haftpflicht: Nachbar Rad kaputt - wird das bezahlt ?
Der Nachbar hatte so ein Rennrad der Extraklasse: Carbon-Rahmen, Neupreis 3.000 Euro. Gustav R. wollte zu gerne damit eine Tour übers Wochenenende unternehmen. Der Nachbar war einverstanden - nur leider endete die Fahrt abrupt an einem Gartenzaun. Ein Fall für die Haftpflichtversicherung ?
Haftpflicht: Nachbar Rad kaputt - wird das bezahlt ?
Von Andreas Kunze
Der Nachbar hatte so ein Rennrad der Extraklasse: Carbon-Rahmen, Neupreis 3.000 Euro. Gustav R. wollte zu gerne damit eine Tour übers Wochenenende unternehmen. Der Nachbar war einverstanden - nur leider endete die Fahrt abrupt an einem Gartenzaun. Ein Fall für die Haftpflichtversicherung?
Egal, was Gustav R. während seiner Tour umgefahren hat: Seine private Haftpflichtversicherung wird dafür aufkommen, sei es nun für den beschädigten Gartenzaun oder eine lädierte Spaziergängerin, die längere Zeit im Krankenhaus behandelt werden musste. Kein Ersatz indes würde geleistet für das demolierte Rennrad. Der Grund: Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind in der Regel ausgeschlossen.
Mietwohnung mitversichert
Leihe bedeutet: Jemand hat mit dem Eigentümer vereinbart, dass er zum Beispiel dessen Fahrrad eine Zeit lang unentgeltlich benutzen darf; Miete wiederum bedeutet, dass er für die Nutzung zahlt Aber warum haben die Haftpflichtversicherer in der Regel einen solchen Ausschluss für geliehene und gemietete Sachen in ihren Klauseln? "Weil die Sorgfalt ansonsten leiden könnte", sagt Konrad Göbel von der Gothaer Versicherung in Köln. Geliehene und gemietete Sachen sollen die Kunden möglichst genauso sorgfältig behandeln wie die eigenen.
Sonderregeln für "Mietsachschäden"
Für Immobilien gibt es Ausnahmen. So genannte "Mietsachschäden" haben die Privathaftpflichtversicherer in der Regel abgedeckt in ihren Klauseln. Wenn dem Mieter zum Beispiel eine Parfumflasche herunterfällt und das Waschbecken dadurch beschädigt wird, wäre der Schaden versichert in der privaten Haftpflichtversicherung.
Die "sofort beginnende Rentenversicherung" wird kurz "Sofortrente" genannt. Sie beginnt, wann immer der Kunde das möchte. Udo V. könnte noch ein paar Jahre warten und sich ab dem 60. oder 65. Lebensjahr eine Privatrente auszahlen lassen. Eins braucht er dafür natürlich: Eine größere Summe Geld als einmalige Einzahlung. Da Udo V. nichts über eine private Rentenversicherung angespart hat, müsste das Geld woanders herkommen ? sei es über Ersparnisse bei der Bank oder etwa eine Erbschaft.
Tipp: Prüfen Sie den konkreten Versicherungsumfang, denn der Schutz bei Mietsachschäden kann begrenzt sein. In modernen Policen ist es außerdem inzwischen möglich, weitere Schäden an beweglichen gemieteten und geliehenen Sachen mitzuversichern. Der Schaden am Rennrad vom Nachbarn wäre damit abgedeckt, jedoch sind dann oft eine Maximalentschädigung oder ein spezieller Selbstbehalt festgelegt.
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