Bis 31. Dezember 2011: Steuervorteile für Rente ab 60 sichern - Ab 2012 steigen Altersgrenzen in der Altersvorsorge
Zum 1. Januar 2012 verändert eine politische Entscheidung die Rahmenbedingungen für alle Renten- und Lebensversicherungen. Der Staat hebt die steuerliche Förderung der Lebensversicherung auf das Endalter 62 an. Das bedeutet, es werden dann nur noch die Verträge gefördert, die frühestens zum 62. Geburtstag des Kunden ausgezahlt werden
Die Statistiken sprechen eindeutig dafür, sich den Weg in eine vorzeitige Rente zu ebnen. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) ging in 2009 nur die Hälfte (50 Prozent) regulär wegen des Alters in Ruhestand. Der Trend zum vorzeitigen Ruhestand setzt sich seit vielen Jahren fort. Rund 28 Prozent gaben aus gesundheitlichen Gründen ihre Erwerbstätigkeit auf, und weitere 22 Prozent nutzten Vorruhestandsregelungen oder waren aus der Arbeitslosigkeit in den Ruhestand gegangen. Im Gegenschluss bedeutet dies, dass 50 Prozent ihren vorzeitigen Ruhestand finanzieren. Mit Anhebung der Altersgrenzen wird die private Altersvorsorge noch wichtiger. Dennoch entschloss sich der Gesetzgeber aus gutem Grund zu diesem Schritt.
Demographische Entwicklung hinkt: Immer weniger Kinder – immer mehr Ältere
Aktuelle Studien zeigen, die Deutschen bekommen europaweit die wenigsten Kinder: 0,83 Kinder je 100 Einwohner werden derzeit hier geboren (Statistisches Amt der Europäischen Union – Eurostat). Der EU-weite Durchschnitt lag immerhin bei 1,07. Damit die Sozialsysteme aber funktionieren können, benötigt ein Staat ausgewogene Verhältnisse in den Altersgruppen. Weshalb die Anhebung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung längst beschlossene Sache ist. Ab 2012 wird das gesetzliche Renteneintrittsalter langsam, stufenweise von 65 auf 67 angehoben. Bis im Jahr 2029 ist die neue allgemeine Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht. Der früheste mögliche Zeitpunkt, um die gesetzliche Rente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen, ist dann das 62. Lebensjahr.
Das Einkommensteuerrecht orientiert sich an dieser Gesetzesnovelle. Der Gesetzgeber schreibt für ab 2012 abgeschlossene private Lebens- oder Rentenversicherung vor, dass man seine Auszahlung daraus frühestens mit 62 Jahren steuerlich begünstigt erhält. Im Umkehrschluss heißt dies aber auch: Wer heute 48 Jahre oder jünger ist, kann sich bis zum 31. Dezember 2011 seine Steuervorteile für die Rente ab 60 sichern. Für den Vertragsbeginn hat der Staat eine Übergangslösung festgelegt. Wenn dieser bis März, jeweils zum 1. des Monats, beginnt, kann man sich die bisherigen Konditionen mit Rentenbeginnalter 60 Jahre sichern. Für später abgeschlossene Verträge gilt dann die höhere Altersgrenze.
Höheres Lebensalter bedeutet längerer Bezug von Rentenzahlungen
Die Politik trägt damit lediglich der demographischen Entwicklung Rechnung. Laut den statistischen Erhebungen und Prognosen werden wir immer älter und es gibt immer weniger junge Menschen. Die Lebenserwartung der 65-jährigen in Deutschland hat sich bei Männern um rund fünf Jahre und um etwa acht Jahre bei den Frauen verlängert. Damit ist auch die Dauer des Rentenbezugs erheblich gestiegen. Die durchschnittlichen Laufzeiten in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten haben sich in der Zeit von 1960 bis 2001 bei den Versichertenrenten um etwa 47 Prozent (Männer) und rund 73 Prozent (Frauen) verlängert. Für die Zukunft zeichnet sich ein weiterer erheblicher Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung ab. Experten erwarten zwischen 2000 und 2030 eine Verlängerung um 2,6 Jahre bei Männern und um 3,1 Jahre bei den Frauen. (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Berlin). Dass diese an sich sehr erfreuliche Entwicklung die gesetzliche Rentenversicherung alleine nicht mehr abfedern kann, ist klar. Der privaten Lebens- und Rentenversicherung kommt damit ein noch höherer Stellenwert zu als bislang ohnehin schon.
Was für Lebensversicherungen spricht:
- Jeder zweite Haushalt sorgt mit Lebensversicherungen vor.
- In Deutschland gibt es mehr als 90 Millionen Lebensversicherungsverträge, über 70 Millionen davon werden als Altersvorsorge verwendet.
- 42 Millionen Bürger bessern ihre Rente mit einer Lebensversicherung auf. Schon heute macht die private Altersvorsorge rund ein Drittel der Alterseinkünfte aus.
- Die Lebensversicherer zahlten 2010 Leistungen in Höhe von 72 Milliarden Euro an ihre Kunden. Täglich sind dies 200 Millionen Euro.
- Strenge Anlagevorschriften sorgen dafür, dass die Lebensversicherung Sicherheit auf höchstem Niveau erfüllt.
Hätten Sie's gewusst?
Auf und Ab des Rentenbeginns
Ursprünglich lag die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter bei 70 Jahren. Sie wurde 1916 auf 65 Jahre herabgesetzt. In der 1912 gegründeten Angestelltenversicherung lag die Altersgrenze von Beginn an bei 65 Jahren. Zwar sind in den folgenden Jahrzehnten für bestimmte Personengruppen (Arbeitslose, Frauen, schwerbehinderte Menschen, langjährig Versicherte) besondere vorgezogene Altersrenten eingeführt worden, die bei Vorliegen bestimmter versicherungsrechtlicher und persönlicher Voraussetzungen bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden können. Die Altersgrenze für die Inanspruchnahme der „Regelaltersrente“, die nur die Erfüllung einer Mindestversicherungszeit voraussetzt, blieb jedoch unverändert bei 65 Jahren.
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Auszug in die Selbstständigkeit Erwachsenwerden bedeutet, selbst sein Geld zu verdienen und von Zuhause auszuziehen. Das ist der Zeitpunkt, an dem man mit der Altersvorsorge beginnen sollte. Auch mit kleinen Beträgen kommt dann bis zum Ende des Arbeitslebens einiges zusammen. Flexiblen Produkten, die sich unterschiedlichen Lebensphasen anpassen lassen, sollte man den Vorzug geben. |
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Gesund und aktiv alt werden Wer in jungen Jahren gut vorsorgt, profitiert in höherem Alter davon. Die klassische private Lebens- und Rentenversicherung ist dabei für das persönliche Portfolio eine Überlegung wert. |
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