Altersvorsorge: Eine Privatrente ist auch noch …

Altersvorsorge: Eine Privatrente ist auch noch als Rentner möglich

04.10.2011

Udo V. hat viel gemacht im Leben. Technischer Zeichner in Deutschland, Immobilienmakler auf Mallorca, dann als Kneipier zurück in der Heimat. Nun ist er weit über 50 und macht sich Sorge um seine Altersvorsorge. "Für eine private Rentenversicherung ist es nun zu spät", glaubt er.

Altersvorsorge: Eine Privatrente ist auch noch als Rentner möglich

Von Andreas Kunze

Udo V. hat viel gemacht im Leben. Technischer Zeichner in Deutschland, Immobilienmakler auf Mallorca, dann als Kneipier zurück in der Heimat. Nun ist er weit über 50 und macht sich Sorge um seine Altersvorsorge. "Für eine private Rentenversicherung ist es nun zu spät", glaubt er.

Beim Thema Altersvorsorge gehört es zu den typischen Missverständnissen, eine private Rentenversicherung mache nur Sinn, wenn sie in jungen Jahren abgeschlossen wird. Es gibt zwar durchaus gute Gründe, die für einen frühen Abschluss sprechen. Zu spät ist es aber für eine Privatrente praktisch nie – sie kann noch bis zum 80. Lebensjahr abgeschlossen werden. "Außerdem gibt es keine Gesundheitsprüfung", sagt Johannes Wollenschläger von der Gothaer Lebensversicherung.

Es sind zwei Typen der privaten Rentenversicherung zu unterscheiden. Die "aufgeschobene Rentenversicherung" und die "sofort beginnende Rentenversicherung". Aufgeschoben bedeutet: Der Kunden vereinbart zum Beispiel mit 30 eine Privatrente und zahlt einmalig zu Vertragsbeginn oder regelmäßig bis zum vereinbarten Rentenbeginn ein. Er spart also das Kapital an, das dann zum Beispiel ab dem 65. Lebensjahr "verrentet" wird.

Je später, desto höher

Bei „konventionellen aufgeschobenen Rentenversicherung“ legt das Versicherungsunternehmen unter gesetzlichen Vorgaben das Geld an. Hierbei ist ein Teil der Rente garantiert, ein weiterer Teil hängt von den Überschüssen ab. Entscheidet sich der Kunde für eine „fondsgebundene aufgeschobene Versicherung“ werden die Beiträge in von ihm gewählte Investmentfonds investiert.

Die "sofort beginnende Rentenversicherung" wird kurz „Sofortrente“ genannt. Sie beginnt, wann immer der Kunde das möchte. Udo V. könnte noch ein paar Jahre warten und sich ab dem 60. oder 65. Lebensjahr eine Privatrente auszahlen lassen. Eins braucht er dafür natürlich: Eine größere Summe Geld als einmalige Einzahlung. Da Udo V. nichts über eine private Rentenversicherung angespart hat, müsste das Geld woanders herkommen – sei es über Ersparnisse bei der Bank oder etwa eine Erbschaft.

Dabei gilt in beiden Fällen: Je später der Rentenbeginn, desto höher die Privatrente. Zahlt Udo V. z.B. in eine Sofortrente 50.000 Euro ein und lässt die Rente ab dem 65. Lebensjahr starten, würde er aktuell monatlich etwa 250 Euro bekommen. Startet die Privatrente ab dem 70. Lebensjahr, sind es etwa 284 Euro.

Was spricht dafür, eine Privatrente früh zu vereinbaren, also eine "aufgeschobene Rentenversicherung" zu wählen? Zum einen fallen in der Ansparzeit keine Steuern an. Wer hingegen bei der Bank oder in einem Fonds anspart, muss Abgeltungssteuer zahlen, sobald der Sparerpauschbetrag überschritten ist. Zum anderen bekommt der heute 30-Jährige basierend auf der heute aktuellen Lebenserwartung eine Rente oder eine feste Rente pro 10.000 Euro zugesagt. Der "Rentenfaktor" (wie viel Rente ergibt das angesparte Kapital) bleibt unverändert - "selbst wenn die Lebenserwartung weiter deutlich steigen sollte", so Experte Wollenschläger.

Flexibel bleibt der Kunde trotzdem. Durch das "Kapitalwahlrecht" kann er sich bis zum Rentenbeginn entscheiden, ob er sich das Geld doch lieber in einer Summe auszahlen lassen möchte – etwa für den Fall, dass er wie Udo V. Fernweh bekommt und sich auf  Mallorca eine Immobilie kaufen möchte.

Das Versicherungs-Missverständnis in der nächsten Woche:
Hausrat: "Eine Stunde darf die Waschmaschine ohne Aufsicht laufen"


Alle bisherigen Folgen finden Sie online unter:
www.gothaer.de/de/zg/konzern/presse_/themendienst_versicherungsmissverst/archiv_1/vt_archiv.htm

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