AfW gegen Provisionsdeckelung
Am 28.09.2011 hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages über eine Begrenzung der Vermittlerprovisionen in der privaten Kranken- und Lebensversicherung beraten.
Der AfW war bereits mehrfach Gesprächspartner der Politik zu diesem Thema und hat sich stets klar gegen „Provisionsexzesse“ ausgesprochen und die damit verbundene Pauschalverurteilung aller Vermittler deutlich zurückgewiesen. Seitens des AfW wird gleichzeitig die Notwendigkeit einer sachgerechten Vergütung für eine professionelle Beratung, Kundenbetreuung und die Serviceangebote externer Dienstleister (zum Beispiel Software, Research) betont.
„Wer zu Recht Qualität in der Beratung fordert, muss sie auch durch einen angemessenen Gesetzesrahmen ermöglichen. Die besten Regeln nützen nichts, wenn es am Ende keine Vermittler gibt, die sie mangels Einkommen noch umsetzen können“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Eine Deckelung der Provisionen wäre aus Sicht des AfW ein massiver Eingriff in die Privatautonomie und ein ordnungspolitischer Fehler. Es könnte auch der Eintritt in eine Provisionsregulierung weiterer Bereiche werden. „Wenige Marktteilnehmer haben in der Vergangenheit unverhältnismäßig hohe Provisionen erhalten. Das rechtfertigt aus unserer Sicht keine staatlichen Eingriffe, die weitere Regulierungsbegehrlichkeiten wecken könnten“, so Rottenbacher weiter.
Der AfW weist ergänzend noch auf die Verpflichtung zum Ausweis der Abschlusskosten in der privaten Kranken- und Lebensversicherung hin, die durch die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen eingeführt wurde.
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