Unfallversicherung: Wann das Unglück als ein …

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Unfallversicherung: Wann das Unglück als ein Unfall gilt

06.09.2011

Es war nur ein Freundschaftsspiel, aber Horst F. (50) gab alles. Im Strafraum stürzte er über ein gegnerisches Bein und schoss noch im Liegen den Ball ins Tor. Ein schmerzhafter Erfolg, denn dabei erlitt er einen Meniskusriss im rechten Knie. Zwei Operationen waren notwendig, noch Monate später war das Bein nicht voll belastbar. Ein Fall für die Unfallversicherung?

Unfallversicherung: Wann das Unglück als ein Unfall gilt

Von Andreas Kunze

Es war nur ein Freundschaftsspiel, aber Horst F. (50) gab alles. Im Strafraum stürzte er über ein gegnerisches Bein und schoss noch im Liegen den Ball ins Tor. Ein schmerzhafter Erfolg, denn dabei erlitt er einen Meniskusriss im rechten Knie. Zwei Operationen waren notwendig, noch Monate später war das Bein nicht voll belastbar. Ein Fall für die Unfallversicherung?

Nicht jedes Unglück ist ein Unfall, zumindest wenn es um den Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen geht. Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass alles, was richtig weh tat, zu einer Versicherungsleistung führt, etwa der Meniskusriss von Horst F. Ob es dafür tatsächlich Geld gibt, hängt sehr von den Details der jeweiligen Police ab.

Die privaten Versicherer verstehen unter Unfall, wenn jemand durch ein "plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung" erleidet. Sehr wichtig gerade bei Sportverletzungen ist der Punkt "von außen". "Tritt der Gegner voll aufs Knie und verletzt den Sportler, ist die Sache klar", sagt Ralf Mertke von der Gothaer Versicherung. "Wenn aber wie im Fall von Horst B. eine unglückliche Eigenbewegung die Verletzung verursacht hat, fehlt das Merkmal Außeneinwirkung."

Stolperstein Eigenbewegung
Je nach Police wird mal eine Versicherungsleistung fällig, mal nicht. Verbraucher sollten im Kleingedruckten auf die Stichworte "erhöhte Kraftanstrengung" und "Eigenbewegung" achten. Die Versicherer leisten über die enge Unfalldefinition hinaus, wenn auf Grund einer "erhöhten Kraftanstrengung" ein Gelenk verrenkt wird Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Das hilft Horst F. mit seinem Meniskusriss aber noch nicht weiter.

Der Grund: "Der Meniskus als ein Knorpelgewebe fällt nicht unter den erweiterten Unfallbegriff", so Gothaer-Experte Ralf Mertke. Besser dran wäre Horst B., wenn in seiner Unfallpolice ausdrücklich Verletzungen durch "Eigenbewegung" eingeschlossen sind. Der Unfallversicherer zahlt dann für zahlreiche Alltagsverletzungen, die bei Standard-Unfallversicherungen rausfallen würden, etwa wenn ein Tennisspieler sich streckt, um einen hohen Ball zu erreichen, oder wenn jemand aus dem Auto aussteigt und mit dem Fuß umknickt. Es gilt aber auch dann: Die Gesundheitsschädigung muss medizinisch feststellbar sein. Dass es weh tat, reicht allein nicht.

Alle bisherigen Folgen finden Sie online unter:
www.gothaer.de/de/zg/konzern/presse_/themendienst_versicherungsmissverst/archiv_1/vt_archiv.htm

Es gibt etwas bei Versicherungen, was Sie nicht verstehen? Schreiben Sie uns:

Martina Faßbender, Gothaer Versicherungen:
Tel.: (0221) 308-34531, E-Mail: martina_fassbender@gothaer.de

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