Hausrat: Brandloch im Teppich - ein Brandschaden?
Leo F. ist ein geübter Raucher. Seit über 20 Jahren greift er regelmäßig zur Schachtel. Trotz aller Routine passierte es: Beim Fernsehgucken fiel die glühende Asche der Zigarette herunter und hinterließ ein hässliches Brandloch in seinem Teppich.
Von Andreas Kunze
Leo F. ist ein geübter Raucher. Seit über 20 Jahren greift er regelmäßig zur Schachtel. Trotz aller Routine passierte es: Beim Fernsehgucken fiel die glühende Asche der Zigarette herunter und hinterließ ein hässliches Brandloch in seinem Teppich. "Das kannst Du der Hausratversicherung melden", meinte ein Kumpel. "Brandschäden sind doch abgedeckt!"
Zu den versicherten Risiken bei der Hausratversicherung zählt ohne Zweifel der Brand. Da Leo F. den Teppich auf eigene Kosten angeschafft hatte, gehört der ebenso eindeutig zum Hausrat und ist wie das Sofa oder der Fernseher mitversichert. Also hat der Kumpel recht, dass die Hausratversicherung für das Brandloch zahlt? Leider nicht, jedenfalls dann nicht, wenn es sich um eine Standard-Police handelt. Denn was ein Brand ist, haben die Versicherer wie folgt geregelt: Es muss sich um ein Feuer handeln, "das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag", sagt Borna Wakiel, Hausratexperte von der Gothaer Versicherung in Köln.
Feuer muss sich ausbreiten
Bei Autos ist das einfach. Je nach Typ, Alter und Zustand lassen sich Werte in Listen ablesen, denen ein ziemlich transparenter Gebrauchtwagenmarkt zu Grunde liegt. Komplizierter wird es bei all den Dingen, für die es keinen großen Gebrauchtmarkt gibt, etwa Handys. Zwar werden sie auf Portalen wie "Ebay" gehandelt. "Aber gerade für noch recht junge Geräte sind meist nur wenige Angebote zu finden", sagt Markus Wulfert, Haftpflicht-Experte von der Gothaer Versicherung in Köln.
Nachfolgemodelle drücken den Preis
"Bestimmungsgemäßer Herd" ist bei einer Zigarette noch schnell geklärt: Es ist die Zigarette selbst. Die Glut möge bitteschön vorne dran bleiben. Fällt sie herunter, hat sie den "bestimmungsgemäßen Herd" verlassen. Das erste Kriterium für Versicherungsschutz wäre erfüllt. Nun kommt das zweite: Das Feuer muss sich aus "eigener Kraft" ausbreiten können. Wenn aber das Brandloch in etwa den Durchmesser einer Zigarette hat, dann hat sich das Feuer eben nicht ausgebreitet.
Im zweiten Schritt wird die Abnutzung eingerechnet, dabei sind Alter und Gebrauch die bestimmenden Faktoren. Je länger die übliche Nutzungsdauer angesetzt wird, desto besser für den Geschädigten. Unumstößliche Werte gibt es dafür aber ebenfalls nicht.
"In so einem Fall sprechen wir von einem Sengschaden", sagt Borna Wakiel. "Da die Kriterien für einen versicherten Brand nicht gegeben sind, wird nicht geleistet." Das gilt genauso für das Brandloch im Teppich, im Sofa oder in der Kleidung, die ebenfalls zum versicherten Haurat zählt.
Eine ziemliche dumme Idee wäre es, einfach mit Pusten ein wenig nachzuhelfen, damit sich das Feuer ausbreitet. Das können Sachverständige sehr gut feststellen - eine Anzeige wegen Versicherungsbetruges wäre die Folge. Wer möchte, dass solche Schäden erstattet werden, achtet bei der Hausrat-Police darauf, dass "Sengschäden" mitversichert sind. Bei einigen Unternehmen ist das möglich. Oft ist Maximalentschädigung begrenzt z.B. auf 2,5 bis 10 Prozent der Versicherungssumme, teilweise muss der Kunde eine Selbstbeteiligung tragen.
Bleibt aber noch der mögliche Vorwurf der "Groben Fahrlässigkeit": Ist der Versicherungsnehmer nicht selber schuld, wenn ihm die Glut herunterfällt? "Nein, das kann jedem Raucher passieren", sagt Borna Wakiel. Etwas Anderes wäre es allerdings, wenn ein von Brandlöchern übersäter Teppichboden präsentiert wird. Dann liegt die Vermutung nahe, dass der Kunde es generell leichtfertig nimmt mit Schäden und nicht bereit ist, an seinem Verhalten etwas zu ändern
Alle bisherigen Folgen finden Sie online unter:
www.gothaer.de/de/zg/konzern/presse_/themendienst_versicherungsmissverst/archiv_1/vt_archiv.htm
Es gibt etwas bei Versicherungen, was Sie nicht verstehen? Schreiben Sie uns:
Martina Faßbender, Gothaer Versicherungen:
Tel.: (0221) 308-34531, E-Mail: martina_fassbender@gothaer.de
Andreas Kunze, Fintext:
Tel.: (0211) 58 00 56 090, E-Mail: a.kunze@fintext.de
Kontakt:
FINTEXT.de
Andreas Kunze
Chefredaktion
Fürstenwall 228
40215 Düsseldorf
Tel.: (0211) 58 00 56 090
Fax: (0211) 58 00 56 099
E-Mail: a.kunze@fintext.de
Webseite: www.fintext.de
Webseite: www.finblog.de