Haftpflicht: Wenn der Handy-Wert sich plötzlich halbiert
Das Smartphone mit allem Drum und Dran hatte Hajo S. (48) gerade mal sechs Monate. Als ein Kollege es bestaunte und danach herunterfallen ließ, fühlte sich der Hamburger nur noch dumm dran: Zwar zahlte die Haftpflichtversicherung des Kollegen für den Totalschaden, aber es waren gerade mal 240 Euro - knapp die Hälfte vom Neupreis. Warum so wenig?
Von Andreas Kunze
Das Smartphone mit allem Drum und Dran hatte Hajo S. (48) gerade mal sechs Monate. Als ein Kollege es bestaunte und danach herunterfallen ließ, fühlte sich der Hamburger nur noch dumm dran: Zwar zahlte die Haftpflichtversicherung des Kollegen für den Totalschaden, aber es waren gerade mal 240 Euro - knapp die Hälfte vom Neupreis. Warum so wenig?
Der gesetzliche Schadenersatz sieht vor, dass der Geschädigte so gestellt wird wie vor dem Unglück - nicht schlechter, nicht besser. Wenn eine Reparatur nicht möglich ist oder zu teuer wäre, wird deshalb grundsätzlich der so genannte "Zeitwert" erstattet. Das ist der Betrag, den das Smartphone von Hajo S. am Tag des Schadens wert war. Nur: Wie wird dieser Betrag ermittelt?
Bei Autos ist das einfach. Je nach Typ, Alter und Zustand lassen sich Werte in Listen ablesen, denen ein ziemlich transparenter Gebrauchtwagenmarkt zu Grunde liegt. Komplizierter wird es bei all den Dingen, für die es keinen großen Gebrauchtmarkt gibt, etwa Handys. Zwar werden sie auf Portalen wie "Ebay" gehandelt. "Aber gerade für noch recht junge Geräte sind meist nur wenige Angebote zu finden", sagt Markus Wulfert, Haftpflicht-Experte von der Gothaer Versicherung in Köln.
Nachfolgemodelle drücken den Preis
Einen Schadensachbearbeiter schaut dann im ersten Schritt, zu welchem Preis in etwa ein Neugerät aktuell gehandelt wird. Vor allem wenn zwischenzeitlich ein Nachfolgemodell auf den Markt gekommen ist, klafft zwischen Anschaffungspreis und aktuellem Preis oft schon eine große Lücke. Wenn die Versicherung sich aber nur auf den allergünstigsten Online-Preis stützt, könnte der Geschädigte den üblichen Ladenpreise entgegenhalten.
Im zweiten Schritt wird die Abnutzung eingerechnet, dabei sind Alter und Gebrauch die bestimmenden Faktoren. Je länger die übliche Nutzungsdauer angesetzt wird, desto besser für den Geschädigten. Unumstößliche Werte gibt es dafür aber ebenfalls nicht.
Im Fall von Hajo S. wurde das Smartphone mittlerweile schon für etwa 320 Euro neu verkauft. Der Schadensachbearbeiter hat davon wohl noch mal 25 Prozent für 6 Monate Nutzung abgezogen. Das würde einer Gesamtnutzungsdauer von nur zwei Jahren entsprechen. "Das hätte man großzügiger sehen können", meint Markus Wulfert über den Fall, der von einem Wettberber reguliert wurde. "Es wäre auch vertretbar gewesen, den Nutzungsabschlag deutlich geringer anzusetzen. Der technische Fortschritt ist im aktuellen Preis berücksichtigt und nach so wenigen Monaten kann man kaum von einer wesentlichen Verschlechterung des Gerätes sprechen."
Das Beispiel zeigt: Beim "Zeitwert" gibt es keinen unfehlbaren Rechner, der den einzig wahren Wert auswirft. Ein Geschädigter, der mit einer Regulierung nicht einverstanden ist, sollte nachfragen, wie der Zeitwert ermittelt wurde. Wer gute Argumente hat, etwa andere Preisübersichten oder einen guter Pflegezustand, sollte Verhandlungen mit der Versicherung nicht scheuen.
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