Auto: Was die Mallorca-Police auf Kreta …

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Auto: Was die Mallorca-Police auf Kreta nutzt

27.09.2011

Eine Finca auf Mallorca kann sich nicht jeder leisten, aber zumindest eine Mallorca-Police haben Millionen Deutsche. Was die Versicherung wirklich nutzt und wo sie überall gilt, wissen nur die wenigsten.

Auto: Was die "Mallorca-Police" auf Kreta nutzt

Von Andreas Kunze

Eine Finca auf Mallorca kann sich nicht jeder leisten, aber zumindest eine Mallorca-Police haben Millionen Deutsche. Was die Versicherung wirklich nutzt und wo sie überall gilt, wissen nur die wenigsten.

Die Balearen-Insel Mallorca war eines der ersten Reiseziele, das die Deutschen in den 60er und 70er Jahren massenhaft besuchten. Mit einem Mietwagen die Insel zu erkunden war damals allein wegen des Straßenzustandes noch ein echtes Abenteuer. Mit dem Versicherungsschutz war es ähnlich. Denn der spanische Gesetzgeber verpflichtete die Mietwagen-Firmen damals nur zu geringen Haftpflichtsummen. Wenn ein Tourist mit einem Mietwagen einen größeren Schaden anrichtete, etwa mit vielen Verletzten, dann musste er für die Differenz selber aufkommen. Das konnte den Ruin bedeuten.

Die deutschen Kfz-Versicherer nahmen ihren Kunden mit ihren Angebotenalsbald dieses Risiko ab - sie sicherten ihnen zu, bei einem Unfall mit einem Mietwagen ergänzend die viel höheren deutschen Haftpflichtsummen zu leisten. Was im Fall des Falles von der spanischen Haftpflichtversicherung nicht übernommen wurde, das deckte die "Mallorca-Police" ab. Wann genau dieser Begriff entstanden ist, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen. Klar ist aber: "Das Leistungsversprechen für Mietwagen-Kunden galt damals wie heute auf Mallorca genauso wie in Marbella oder Madrid, in ganz Spanien also", sagt Armin Eckert, Kfz-Versicherungsexperte der Gothaer in der Köln

Andere Reiseländer kamen hinzu, mittlerweile fallen alle EU-Länder unter diese Deckungserweiterung. Eine extra Police sucht der Kunde übrigens vergeblich - die "Mallorca-Police" manifestiert sich mit einigen Zeilen im Kleingedruckten zur KFZ-Versicherung. Für diesen Schutz muss der deutsche Kunde in der Regel nichts tun: Er ist bei der KFZ-Haftpflicht-Versicherung für sein Auto oder für sein Motorrad automatisch mit dabei. Die Mindestdeckungssummen in der EU unterscheiden sich teilweise immer noch deutlich "In Griechenland sind es pro Person zum Beispiel nur 750.000 Euro", sagt Armin Eckert. Per "Mallorca-Police" wird der Schutz bei der Gothaer auf 12 Millionen Euro je getötete / verletzte Personangehoben. "Das gilt bei uns auch bei einem im europäischen Ausland angemieteten Campingfahrzeug, Zweirad, Trike oder Quad."

Ein häufiges Missverständnis: Die "Mallorca-Police" hilft nicht, wenn der ausländische Unfallgegner unversichert war. Dann kann in manchen typischen Urlaubsländern sehr viel eher passieren als in Deutschland mit seinem effektiven Kontrollsystem. War zum Beispiel der spanische Unfallverursacher auf Mallorca nicht versichert, so gibt es zwar einen Entschädigungsfonds. Dessen maximale Leistungen richten sich aber nach den dortigen Mindestdeckungssummen, die möglicherweise nicht alle Ansprüche des deutschen Geschädigten abdecken.


Alle bisherigen Folgen finden Sie online unter:
www.gothaer.de/de/zg/konzern/presse_/themendienst_versicherungsmissverst/archiv_1/vt_archiv.htm

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Tel.: (0221) 308-34531, E-Mail: martina_fassbender@gothaer.de

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