Swiss Life Partner GmbH verbessert den Vermittlerschutz – mehr Leistung und höhere Deckungssumme
Die Swiss Life Partner GmbH (SLP) bietet Vermittlern noch mehr Schutz. Für die SLP-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gelten jetzt neue Versicherungsbedingungen, die Maklern und Mehrfachvertretern verbesserte prämienfreie Leistungen garantieren.
„Der Versicherungsschutz, den wir unseren Kunden bieten, liegt deutlich über den gesetzlichen Anforderungen: Wir garantieren im Bereich der Versicherungsvermittlung eine Versicherungssumme von 1,5 Mio. Euro, während der Gesetzgeber nur eine Absicherung über 1,13 Mio. Euro fordert. Für die Vermittlung sonstiger Finanzdienstleistungsprodukte haben wir die Versicherungssumme von 1,0 Mio. Euro nochmals auf 1,13 Mio. Euro angehoben und entsprechen somit bereits den aktuellen Anforderungen des Gesetzgebers“, sagt Christian Henseler, Produktentwickler des SLP-Vermittlerschutzes.
Bei der Fondsvermittlung genießen die Vermittler nach den neuen Allgemeinen Versicherungsbedingungen außerdem unbegrenzten Nachhaftungsschutz. Damit berücksichtigen die neuen Bedingungen der SLP GmbH bereits zu einem großen Teil die Empfehlungen des Entwurfs zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), der gegenwärtig vom Gesetzgeber diskutiert wird.
Bei der Absicherung höherer Versicherungssummen sparen die Vermittler zukünftig Geld, wie Christian Henseler betont: „Wir haben unsere Prämien gesenkt. Eine Absicherung in Höhe von 2,0 Mio. Euro ist bereits ab einer Prämie von 1.250 Euro pro Jahr möglich, und für 2,5 Mio. Euro Versicherungsschutz starten die Prämien bei 1.560 Euro.“ Solche Versicherungssummen kommen in erster Linie für Vermittler in Betracht, die aufgrund der von ihnen vermittelten Risiken und Summen einem höheren Haftungsrisiko ausgesetzt sind.
Die Meldepflicht wurde in den neuen Bedingungen ebenfalls überarbeitet und besonders kundenfreundlich gestaltet. Eine Schadensanzeige muss nun erst dann erfolgen, wenn ein Kunde schriftlich erklärt, den Vermittler in Haftung nehmen zu wollen. Die neue Regelung sorgt dafür, dass Vermittler ihre Versicherungsdeckung nicht durch eine verspätete Schadensmeldung aufs Spiel setzen.
Viele weitere Verbesserungen runden diesen umfangreichen Versicherungsschutz ab: So sind Tippgeber ebenso mitversichert wie die Schadensbearbeitung von Korrespondenzmaklern und der Internetvertrieb. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind gegen die persönliche Inanspruchnahme versichert. Ergänzend wurde die schadensfallbedingte Kündigungsfrist von einem auf drei Monate verlängert.
Mehr über die hauseigenen Produkte der SLP GmbH erfahren Sie unter:
www.slp-produkte.de
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Über Swiss Life in Deutschland
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Das breite Produktangebot richtet sich sowohl an Privat- als auch an Geschäftskunden. Im Privatkundensegment bringt Swiss Life langjährige Erfahrung unter anderem in der privaten Rentenversicherung, der Lebensversicherung sowie in der Absicherung gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit ein.
Für Geschäftskunden stehen speziell für ihren Bedarf entwickelte Versorgungsmodelle im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Rund 50.000 Unternehmen aller Branchen und Größen erhalten mittlerweile eine betriebliche Versorgungslösung von Swiss Life.
Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung des Schweizer Marktführers für Lebensversicherungen hat ihren Sitz in München und wird von Klaus G. Leyh, Hauptbevollmächtigter der Niederlassung für Deutschland, geleitet. Derzeit sind rund 700 fest angestellte Mitarbeiter im Innen- und Außendienst sowie in unseren Tochtergesellschaften beschäftigt. Mit 17 Filialdirektionen gewährleistet Swiss Life ein flächendeckendes Servicenetz. Der Vertrieb der Vorsorgeprodukte erfolgt über die Zusammenarbeit mit Maklern, Mehrfachagenten, Finanzdienstleistern und Banken.