Lebensversicherung: Neue Frau, neue Begünstigte?

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Lebensversicherung: Neue Frau, neue Begünstigte?

30.08.2011

Wenn ihm was passiert, dann soll die Liebste versorgt sein. Deshalb hat Franz H. in der Lebensversicherung "meine Ehefrau" als Begünstigte genannt. Das klappt im Prinzip ohne Probleme - aber wenn es die zweite oder gar die dritte Ehefrau sein sollte, dann müsste Franz H. seine Versicherung darüber informieren. Ansonsten könnte die falsche Frau das Geld bekommen.

Lebensversicherung: Neue Frau, neue Begünstigte?

Von Andreas Kunze

Wenn ihm was passiert, dann soll die Liebste versorgt sein. Deshalb hat Franz H. in der Lebensversicherung "meine Ehefrau" als Begünstigte genannt. Das klappt im Prinzip ohne Probleme - aber wenn es die zweite oder gar die dritte Ehefrau sein sollte, dann müsste Franz H. seine Versicherung darüber informieren. Ansonsten könnte die falsche Frau das Geld bekommen.

Meist wird eine Begünstigte oder ein Begünstigter bei Abschluss des Lebensversicherungsvertrages genannt. Diese Person soll im Todesfall die Versicherungsleistung erhalten. So eine Bezugsberechtigung lässt sich während der Dauer eines Vertrages beliebig oft ändern - sofern es nicht eine "unwiderrufliche Bezugsberechtigung" war.

Keine automatische Änderung
Ein häufiges Versicherungs-Missverständnis besteht darin, dass mit der Scheidung automatisch die Begünstigung des Ehegatten erlischt. Das ist falsch: Steht als Bezugsberechtigte zum Beispiel "Ehefrau Rita" im Vertrag, bekäme Rita das Geld selbst dann noch, wenn sie längst nicht mehr Ehefrau sein sollte. Soll eine neue Partnerin begünstigt sein, so muss das Franz H. das formlos der Versicherungsgesellschaft mitteilen. "Das kann er jederzeit tun, er muss die Scheidung nicht erst abwarten", sagt Antje Knoop von der Gothaer Lebensversicherung.

Steht lediglich "Ehefrau" als Begünstigte im Vertrag, müsste Franz H. ebenfalls aktiv werden, auch wenn er schon wieder eine neue Ehefrau haben sollte. Der Grund: Ist allgemein von "Ehegatte" die Rede, so bekommt nicht der aktuelle Ehegatte das Geld, sondern derjenige, mit dem bei Abschluss des Vertrages die Ehe bestand. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden (Az: IV ZR 150/05). Soll stets der aktuelle Ehegatte begünstigt sein, so wäre "der in gültiger Ehe lebende Ehegatte" eine gute Formulierung.

Bei der Wahl der Begünstigung hat der Versicherungsnehmer alle Freiheiten. Er kann eine oder mehrere Personen einsetzen. Gothaer-Expertin Antje Knoop: "Empfehlenswert ist es, den vollständigen Namen und die Adresse zu nennen. Sollen mehrere Personen begünstigt sein, sollte angegeben sein, welchen Anteil der Einzelne erhalten soll." Wichtig: Werden lediglich "die Erben" genannt, so erhalten sie die Auszahlung in der Regel im Verhältnis ihrer Erbanteile.


Alle bisherigen Folgen finden Sie online unter:
http://www.gothaer.de/de/zg/konzern/presse_/presse.htm

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Tel.: (0221) 308-34531, E-Mail: martina_fassbender@gothaer.de

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