Neuer Vertriebsansatz durch Rechtsschutz für Kleinunternehmer
Viele Kleinunternehmer, aber auch in einem selbstständigen Nebenberuf tätige Angestellte, scheuen auf Grund der Prämie vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zurück.
Viele Kleinunternehmer, aber auch in einem selbstständigen Nebenberuf tätige Angestellte, scheuen auf Grund der Prämie vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zurück. Gerade Nebenberufler gehen fälschlicher Weise oft davon aus, dass Sie ja als hauptberuflich Angestellte über ihre Rechtsschutzversicherung „für Nicht-Selbstständige“ komplett abgesichert sind. Dies ist jedoch ein trügerischer Irrtum, der leicht zu einem wirtschaftlichen Verhängnis werden kann.Auch wenn die ARB sagen, dass Personen mit geringen Umsätzen (die Bandbreite schwankt zwischen 6.000 und 15.000 Euro pro Jahr) aus einer selbstständigen Tätigkeit als Nicht-Selbstständige versichert werden können, schließt das dennoch Rechtsstreitigkeiten aus der selbstständigen Tätigkeit aus.
Die Auxilia Versicherung bietet Versicherungsvermittlern jetzt einen neuen Vertriebsansatz bei Kunden, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Hierbei ist es unwesentlich, ob der Kunde nebenberuflich selbstständig ist, oder als Existenzgründer die Umsatzmarke von 20.000 Euro pro Jahr nicht überschreitet.
Der Kleinunternehmer-Rechtsschutz als Ergänzungsbaustein der Produktgruppe JURPRIVAT sichert für 25 Euro Jahresbeitrag alle Risiken der selbstständigen Nebentätigkeit ab. Die Selbstbeteiligung ist auf 250 Euro pro Schadensfall bei unbegrenzter Deckungssumme festgesetzt. Überschreitet der Umsatz die Schwelle von 20.000 Euro, kommt der wartezeitfreie Umstieg in den entsprechenden gewerblichen Tarif.
Weitere Infos unter http://www.ks-auxilia.de/rechtsschutz
Uwe Rabolt