Frist für Sammelklage gegen AWD endet …

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Frist für Sammelklage gegen AWD endet am 31.7.2011 – VAM e.V. verzeichnet steigendes Interesse

27.07.2011

Seine Aufgabe sieht der „Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V.“ nicht nur in der allgemeinen Unterstützung und Beratung von ausgeschiedenen Mitarbeitern. Unterstützung ist zum einen eine ausführliche Sammlung relevanter Gerichtsurteile.

Seine Aufgabe sieht der „Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V.“ nicht nur in der allgemeinen Unterstützung und Beratung von ausgeschiedenen Mitarbeitern. Unterstützung ist zum einen eine ausführliche Sammlung relevanter Gerichtsurteile. Diese finden Sie auf der Homepage des VAM e.V.. Darüber hinaus soll den Betroffenen auch die Möglichkeit der juristischen Handlungsfähigkeit gegeben werden. Ein einzelner ehemaliger Mitarbeiter, wie die Erfahrung gezeigt hat, häufig überschuldet, kann einen Rechtsstreit alleine oft nicht angehen.

Erste Unterstützung
Wie die Vorsitzende, Ingrid Benecke, bereits zitiert wurde, strebt der Verein eine Sammelklage gegen den AWD an. Wer sich dieser Sammelklage anschließen möchte, hat dazu noch bis zum 31.7.2011 Gelegenheit. Dies bedeutet für die AWD-Mitarbeiter eine Chance, einen Teil der vorgeschriebenen Bürokosten, hier die Softwaregebühren,  auch rückwirkend einzufordern. Das BGH-Urteil hat allerdings die  Kostenbeteiligung der Mitarbeiter an anderen Bürokosten für zulässig erklärt. Mit seinen Urteilen vom 4.5.2011 (BGH VIII ZR 10/10 und VIII ZR 11/10) hat der BGH grundsätzlich für alle Vertriebsmitarbeiter Klarheit geschaffen. Sind die Mitarbeiter eines Unternehmens gezwungen, spezielle, unternehmenseigene Software zur Ausübung ihrer Tätigkeit zu verwenden, muss diese kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Für den Beitritt zur Sammelklage ist es nicht unbedingt erforderlich Mitglied im Verein zu sein. Natürlich freuen wir uns über jedes neue Mitglied. Der Jahresbeitrag im Verein beträgt 20,- €. Durch die Beteiligung an der Sammelklage spart man ca. 60 % dessen, was man zahlen müsste, wenn man allein klagen würde.

Über die aktuellen Aktivitäten hinaus werden permanent aktuelle Urteile, nicht nur in Bezug auf den AWD, veröffentlicht. Betroffene können sich so bezüglich der Rechtssprechung auf dem Laufenden halten. Parallel zu den Publikationen finden sich auch Links zur aktuellen Berichterstattung über den AWD sowohl aus Print- als auch in anderen Medien.



Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e. V.
Ingrid Benecke
Saarbrücker Straße 43
66564 Ottweiler

E-Mail: aussteiger@gmx.de
Webseite: http://verein-der-ehemaligen-awd-mitarbeiter-ev.de


vam

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