Betriebliche Altersversorgung auch für Zweitdienstverhältnisse möglich

Betriebliche Altersversorgung auch für Zweitdienstverhältnisse möglich

08.06.2011

Makler können gezielt in Familienunternehmen und Büros von Selbstständigen, in denen Ehepartner im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses mitarbeiten, eine betriebliche Altersversorgung (bAV) platzieren. Denn auch dieser Personenkreis hat laut Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG, Paragraph 1a) Anspruch auf eine Betriebsrente durch Entgeltumwandlung.

Makler können gezielt in Familienunternehmen und Büros von Selbstständigen, in denen Ehepartner im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses mitarbeiten, eine betriebliche Altersversorgung (bAV) platzieren. Denn auch dieser Personenkreis hat laut Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG, Paragraph 1a) Anspruch auf eine Betriebsrente durch Entgeltumwandlung.

„Als Durchführungsweg kommt einzig und allein eine Versorgung über eine Unterstützungskasse in Frage“, erklärt Christian Willms, Vorstand der Deutschen Unterstützungskasse. Denn die Direktversicherung sieht die Steuergesetzgebung ausschließlich im ersten Dienstverhältnis vor (Einkommensteuergesetz EStG, Paragraph 3 Nr. 63). Darüber hinaus ist eine bilanzberührende Pensionszusage für Entgeltumwandlungen in diesen Größenordnungen nicht zu empfehlen.

Laut Willms genießen Mitarbeiter in einem Zweitdienstverhältnis die gleichen steuerlichen Vorteile wie andere Beschäftigte. Bei der Unterstützungskasse können Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei und bis maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei angelegt werden (2011: 2.640 Euro). Wenn es die finanzielle Situation erlaubt, können 400-Euro-Jobber im Zweitdienstverhältnis sogar ihr komplettes Entgelt in eine Unterstützungskasse einbringen. Eine Angemessenheitsprüfung der Versorgungszusage, wonach laut Finanzbehörden bei einer betrieblichen Altersversorgung nur 75 Prozent der Bezüge des Versorgungsberechtigten als Rente zugesagt werden dürfen, ist nicht notwendig. „Denn eine durch Entgeltumwandlung finanzierte Versorgung erfüllt stets die Anforderungen an die Angemessenheit, sofern das Entgelt selbst angemessen ist“, sagt Willms.

Für Mitarbeiter besonders interessant wird es, wenn im ersten Dienstverhältnis eine Direktversicherung und im zweiten eine Unterstützungskassenversorgung vereinbart wird. Dann kann der Beschäftige nämlich die staatliche Förderung beider Durchführungswege auf seinem Altersvorsorgekonto verbuchen: zweimal bis maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze über die Direktversicherung und die Unterstützungskasse sowie zusätzlich die Steuerfreiheit der Beiträge in unbegrenzter Höhe für die Unterstützungskasse.  

Das Versicherungsangebot, das Berater nach dem Portfolio-Konzept der Deutschen Unterstützungskasse für diese Beschäftigten erstellen können, ist ein individuelles Versichererportfolio aus klassischen und chancenorientierten Lebensversicherungen. Die Rückdeckung wird von 13 ausgewählten Gesellschaften übernommen. Die Unternehmen können jede einzelne Versorgung mit mehreren Versicherern umsetzen und damit das Kapitalanlagerisiko verteilen und breit streuen.


Claudia Kressel
Tel.: 040 – 64 53 83 12
E-Mail: info@kressel-communication.de

Über die Deutsche Unterstützungskasse e.V.:
Die Deutsche Unterstützungskasse ist eine versichererunabhängige, kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse mit Sitz in Hamburg. Sie wurde im Mai 2004 mit dem Ziel gegründet, als freie Unterstützungskasse am Markt für betriebliche Altersversorgung unabhängig von Versicherungsgesellschaften eine Abwicklungsplattform für das Unterstützungskassengeschäft anzubieten. Die vertrieblichen Aktivitäten der Deutschen Unterstützungskasse werden von der ConceptIF AG (Concepts for Insurance & Finance) in Hamburg organisiert. Sie betreut Versicherer und Vertriebspartner und erledigt die administrative Abwicklung des Unterstützungskassengeschäfts.

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