AXA und Stadt Duisburg schließen Vereinbarung über Entschädigung für Opfer der Loveparade
Der AXA Konzern, Köln, und die Stadt Duisburg haben heute eine Vereinbarung unterschrieben, ab sofort mit der Entschädigung für die Opfer der Loveparade-Katastrophe zu beginnen. Beide Seiten betonen, dass die Vereinbarung ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Vielmehr gehe es darum, verantwortlich zu handeln und Geschädigte und Angehörige der Opfer nicht länger warten zu lassen.
Der AXA Konzern, Köln, und die Stadt Duisburg haben heute eine Vereinbarung unterschrieben, ab sofort mit der Entschädigung für die Opfer der Loveparade-Katastrophe zu beginnen. Beide Seiten betonen, dass die Vereinbarung ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Vielmehr gehe es darum, verantwortlich zu handeln und Geschädigte und Angehörige der Opfer nicht länger warten zu lassen.Klärung der Schuldfrage nicht auf dem Rücken der Betroffenen
„Die notwendige und gründliche Aufklärung der Geschehnisse und der Verantwortlichkeiten nimmt absehbar noch einige Zeit in Anspruch. Nachdem nun bald ein Jahr seit den tragischen Ereignissen vergangen ist, soll dies nicht zu Lasten der Betroffenen gehen. Wir haben daher mit unserer Vereinbarung den Weg frei gemacht, sofort mit einer Regulierung aller berechtigten Ansprüche zu beginnen“, erklärt Dr. Markus Hofmann, Mitglied des Vorstands des AXA Konzerns. AXA vertritt als Haftpflichtversicherer den Veranstalter der Loveparade, die Lopavent GmbH.
Mit der Vereinbarung knüpfen AXA und die Stadt Duisburg an die seinerzeit unmittelbar nach der Katastrophe eingerichtete Soforthilfe an. Bereits kurz nach der Katastrophe von Duisburg hatten AXA, Rainer Schaller und die Stadt Duisburg dafür gesorgt, dass Betroffenen, die durch die tragischen Ereignisse in finanzielle Not geraten sind, schnell und unbürokratisch geholfen wird.
Die der Höhe nach begründeten Haftpflichtansprüche der Geschädigten werden – im Sinne einer Regulierung „für den, den es angeht“ – ohne jegliches Anerkenntnis zum Haftungsgrund reguliert. Dr. Hofmann: „Es muss sich zwar weiterhin um schlüssige Ansprüche handeln – es muss also ein unmittelbarer Zusammenhang mit den schrecklichen Ereignissen an der Rampe bzw. im Tunnel bestehen – im Gegensatz zur Soforthilfe ist eine finanzielle Notlage des Anspruchstellers nun aber nicht mehr Voraussetzung einer Regulierung.“
Beide Seiten behalten sich weiterhin ausdrücklich vor, nach Klärung der Schuld- und Haftungsfragen später andere Verantwortliche in Regress zu nehmen.
Vollständige Regulierung angestrebt
Es ist abzusehen, dass vor dem Hintergrund der gründlichen Aufklärung der Geschehnisse die besonders umfangreichen und komplexen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch mehr Zeit in Anspruch nehmen werden, als dies zu Beginn abzusehen war. Dies würde für die Geschädigten auf längere Sicht eine große Unsicherheit bedeuten. Für sie würde die Aufnahme von Klagen auf Schadenersatz auch nicht zu einer Entlastung führen, da auch die Zivilgerichte zunächst den Ausgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten müssten. Zudem würden hierdurch unnötige Kosten entstehen, die die Geschädigten zunächst selbst tragen müssten.
„Wir wollen jede weitere Belastung vermeiden und es ist daher unser gemeinsames Ziel, jeden der Höhe nach begründeten Schadenersatzanspruch nunmehr abschließend und zügig zu regulieren“, erläutert Adolf Sauerland, Oberbürgermeister der Stadt Duisburg. Im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung übernimmt daher AXA, wie schon bei der Soforthilfe, auch weiterhin die Regulierung und Korrespondenz mit den Betroffenen. AXA hat dazu ein spezielles Team eingerichtet, das sich um die Bearbeitung aller Ansprüche kümmert.
Betroffene erhalten Nachricht
Die Betroffenen, die aufgrund der tragischen Ereignisse bei der Loveparade ihren Schaden bei der Stadt Duisburg, der Lopavent GmbH oder direkt bei AXA angemeldet haben, werden selbst oder gegebenenfalls über ihre Anwälte in den nächsten Tagen von AXA angeschrieben, damit eine zeitnahe Klärung erfolgen kann.
Weitere Informationen der AXA:
Ingo A. Koch
Tel.: 0221 / 148 – 2 11 44
Fax: 0221 / 148 – 2 17 04
E-Mail: ingo.koch@axa.de
Weitere Informationen der Stadt Duisburg:
Josip Sosic
Tel.: 0203 / 283 – 3937
Fax: 0203 / 283 – 3976
E-Mail: j.sosic@stadt-duisburg.de
AXA in Deutschland
Der AXA Konzern zählt mit Beitragseinnahmen von 10,4 Mrd. Euro und rund 11.200 Mitarbeitern zu den führenden Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgruppen in Deutschland. Das Unternehmen bietet ganzheitliche Lösungen in den Bereichen private und betriebliche Vorsorge, Krankenversicherungen, Schaden- und Unfallversicherungen sowie Vermögensmanagement an. Alles Denken und Handeln des Unternehmens geht vom Kunden und seinen Bedürfnissen aus. Dies dokumentiert der Konzern auch in seiner Organisationsstruktur, die an den vier Kundensegmenten Privatkunden, Firmenkunden, Öffentlicher Dienst (unter der Marke DBV Deutsche Beamtenversicherung) und Ärzte/Heilwesen (unter der Marke Deutsche Ärzteversicherung) ausgerichtet ist. Die AXA Deutschland ist Teil der AXA Gruppe, einem der weltweit führenden Versicherungsunternehmen und Vermögensmanager mit Tätigkeitsschwerpunkten in Europa, Nordamerika und dem asiatisch-pazifischen Raum. Im Geschäftsjahr 2010 erzielte die AXA Gruppe nach IFRS einen Umsatz von 91 Mrd. Euro und ein operatives Ergebnis (Underlying Earnings) von 3,9 Mrd. Euro. Das verwaltete Vermögen (Assets under Management) der AXA Gruppe hatte Ende 2010 ein Volumen von 1,1 Billion Euro.