ARAG, stimmt das? ARAG Experten mit Fragen und Antworten zu Winterreifen

ARAG Tower und Umgebung
In Deutschland gibt es eine Winterreifenpflicht - Stimmt nicht ganz. Hierzulande gilt die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“ (Paragraf 2 Absatz 3a, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug laut ARAG Experten nur gefahren werden, wenn es mit geeigneten Reifen ausgerüstet ist. Als wintertauglich gelten dabei laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) grundsätzlich nur solche Reifen, die das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, aufweisen. Sogenannte Allwetter- oder auch M+S (Matsch+Schnee)-Reifen sind seit Oktober 2024 tabu, wenn sie vor 2018 hergestellt wurden.
Allwetterreifen, die ab 2018 produziert wurden, müssen zusätzlich das Alpine Symbol tragen, um ganzjährig genutzt werden zu können. Wer die Vorgaben ignoriert, muss seit Inkrafttreten der Winterreifenverordnung in 2006 mit einem Bußgeld von bis zu 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch der Halter des Wagens wird mit 75 Euro zur Kasse gebeten. Er bekommt ebenfalls einen Punkt im Fahreignungsregister.
Es gibt einen vorgeschriebenen Zeitraum, in dem Winterreifen genutzt werden müssen
Stimmt nicht. Einen festen Zeitraum, in dem die „situative Winterreifenpflicht“ gilt, hat der Gesetzgeber bewusst nicht festgelegt. ARAG Experten empfehlen dennoch allen Autofahrern, frühzeitig im Herbst an die angemessene Bereifung zu denken. Bei tieferen Temperaturen härtet die Gummimischung von Sommerreifen nämlich aus und kann immer weniger Grip aufbauen. Hersteller empfehlen den Wechsel auf Winterreifen daher schon, wenn die Außentemperaturen auf unter sieben Grad Celsius sinken. Die sogenannte O-bis-O-Regel bringt es hierfür jährlich auf den Punkt. Die Winterreifen sollte man am besten von Oktober bis Ostern anlegen. Denn in einigen Regionen kann es auf den Straßen bereits früh zu frostigen Situationen kommen. Kommt es aufgrund falscher Bereifung zu einem Unfall, riskiert man unter Umständen den Versicherungsschutz.
Winterreifen sind im Winter deutlich sicherer als Sommerreifen
Stimmt. Winterreifen haben bei Schnee und Schneematsch einen deutlich kürzeren Bremsweg. Sie zeichnen sich durch ein gröberes Profil aus, welches nicht weniger als vier Millimeter (mm) Tiefe aufweisen sollte, ansonsten droht Aquaplaning. Reifen, die weniger als die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen, dürfen laut ARAG Experten ohnehin nicht mehr gefahren werden und müssen ausgetauscht werden. Dieses gesetzliche Minimum erkennt man an kleinen Stegen in den Hauptrillen, die nicht angekratzt sein dürfen. Wer als Fahrer dagegen verstößt, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Für den Halter des Wagens wird es noch teurer: Er muss 75 Euro zahlen und bekommt obendrein noch einen Punkt in Flensburg. Die korrekte Profiltiefe lässt sich übrigens ganz einfach mit einer Ein-Euro-Münze messen: Ist der äußere Rand der Münze zu sehen, ist nicht mehr genügend Gummi vorhanden.