Aktuelle Rechtsprechung: Beratungs- und Dokumentationspflicht

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Aktuelle Rechtsprechung: Beratungs- und Dokumentationspflicht

18.09.2018

Sowohl beim Abschluss als auch bei etwaigen Änderungen von Lebensversicherungen besteht hoher Beratungsbedarf. In einem einstündigen Live-Webinar am 06.11.2018 erklärt RA Oliver Renner praxisnah die Problemfelder und gibt wichtige Tipps zum Umgang in der praktischen Umsetzung bei der Beratung.

Aktuelles Urteil

Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt hat noch einmal aufgezeigt, wie eine wirksame Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung zu gestalten ist und welche Beratungspflichten bei vorübergehender Beitragsfreistellung bestehen. Aber auch beim Abschluss von Nettopolicen, der Lebensversicherung als Tilgungsinstrument sowie als Kapitalanlage hat sich eine differenzierte Rechtsprechung entwickelt. RA Oliver Renner gibt am 06.11.2018 bedeutende Tipps zum Umgang in der praktischen Umsetzung bei der Beratung.

Vorgeschriebene Beratungs- und Dokumentationspflicht

„Durch die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beratungs- und Dokumentationspflicht sollen dem Kunden die wesentlichen Inhalte der Beratung vor Augen geführt werden. Zudem soll der Kunde mit dem Protokoll in die Lage versetzt werden, seine Entscheidung zu überprüfen und den ihm sonst kaum möglichen Nachweis über den Inhalt der Beratung zu führen“, so RA Oliver Renner. Welchen Inhalt sowohl die Beratung als auch die Dokumentation haben muss, wird in dem Webinar verdeutlicht.

Live Webinar mit Fachanwalt

Rechtsanwalt Oliver Renner, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwälte Wüterich Breucker in Stuttgart, ist u.a. Spezialist im Bereich Wertpapier- und Verbraucherrecht. Er ist außerdem durch zahlreiche Publikationen und Fachvorträge zur Haftung des Anlageberaters und aktuellen Rechtsprechungen bekannt. Herr Renner referiert am 06.11.2018 zum Thema „Beratungspflichten bei Abschluss/Vertragsveränderungen von Lebensversicherungen“ live. Auch für eine abschließende Fragerunde steht er im Anschluss online zur Verfügung. Weitere Informationen sowie eine Anmeldemöglichkeit unter: http://campus-institut.de/seminare/webinare/

IDD-Verpflichtung

Regelmäßige Weiterbildung ist aktuell ein sehr wichtiges Thema. Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) schreibt vor, sich 15 Stunden für ein laufendes Kalenderjahr weiter zu bilden. Für alle Seminare am CAMPUS INSTITUT, einschließlich für das Webinar von Herrn Renner, gibt es Weiterbildungsstunden gem. IDD-Vorgaben und der Initiative „gut beraten“. Um für das gesamte Jahr gewappnet zu sein und entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen zu können, hat das CAMPUS INSTITUT eine IDD-Flatrate Variante zusammengestellt, die exakt die vorgeschriebenen 15 Stunden Weiterbildung beinhaltet. https://campus-institut.de/seminarflatrate/

 

Pressekontakt:

Kathrin Bonaty
Telefon: 089 / 62 83 38 - 23
Fax: 089 / 62 83 38 - 80
E-Mail: info@campus-institut.de

 

Unternehmen

CAMPUS INSTITUT
Keltenring 11
82041 Oberhaching

Internet: www.campus-institut.de

 

Über CAMPUS INSTITUT

Seit 2003 werden am CAMPUS INSTITUT in Zusammenarbeit mit den staatlichen Hochschulen Schmalkalden und Koblenz die weiterbildenden Studienprogramme Finanzfachwirt/-in (FH) und Betriebswirt/-in für betriebliche Altersversorgung (FH) angeboten. Darüber hinaus ist in Kooperation mit der Deutschen Makler Akademie (DMA) der Sachkundelehrgang Rentenberater/-in im Programm. Ebenfalls über den Partner Deutsche Makler Akademie (DMA) werden die Lehrgänge Generationenberater/-in (IHK) und Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK) angeboten. Außerdem gibt es am CAMPUS INSTITUT seit vielen Jahren ein abwechslungsreiches Seminarprogramm (online und in Präsenz) für Berufe in der Finanz- und Versicherungsberatung und -vermittlung, das auch als Seminarflatrate buchbar ist.

 

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