Kommunen sparen bei der Bestattung Mittelloser
Aus Kostengründen lagern zahlreiche Kommunen behördlich veranlasste Bestattungen aus. Mittellose Verstorbene werden dann häufig fernab ihres letzten Wohnortes beigesetzt. Derzeit bewegt ein Fall aus Schleswig-Holstein die Gemüter.
Können nach einem Todesfall keine Angehörigen ermittelt werden bzw. kümmert sich niemand um die Bestattung, muss das Ordnungsamt eingreifen. Um die Kosten für die eigene Kommune gering zu halten, geben Ämter üblicherweise eine möglichst günstige Feuerbestattung mit anonymer Beisetzung in Auftrag. Nicht selten sind es Mittellose, die so von Amts wegen bestattet werden.
Vielerorts erhalten Verstorbene bei behördlich veranlassten Bestattungen nicht einmal eine Grabstelle in ihrer Gemeinde. Wegen der hohen Gebühren der örtlichen Friedhöfe werden die Verstorbenen auf einem günstigeren Friedhof beigesetzt, mitunter bis zu hunderte von Kilometern entfernt. Wo sie ihren Lebensmittelpunkt hatten, wird nicht berücksichtigt.
Aktuell berichtet der Holsteinische Courier über einen typischen Fall aus Bordesholm in der Nähe von Neumünster. Die dort ordnungsbehördlich veranlassten Bestattungen finden anonym auf einem Waldfriedhof im über 100 Kilometer entfernten Wingst in Niedersachsen statt. Laut Ordnungsbehörde habe sich dies durch eine Ausschreibung so ergeben.
Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, kritisiert die Praxis ortsferner, behördlich veranlasster Bestattungen. Der Verein fordert für jeden Verstorbenen den Anspruch auf ein Grab an seinem Wohnort. Sofern kein anderslautender Wille bekannt ist, sollte darüber hinaus eine Grabstätte mit Namensnennung obligatorisch sein. Auch eine vom Verstorbenen gewünschte Sargbestattung muss ermöglicht werden, insbesondere wenn eine Feuerbestattung dessen religiösen Überzeugungen widerspricht. Nicht allein die Kostenfrage darf im Mittelpunkt stehen. Auch Mittellose bzw. Menschen, die in Vergessenheit geraten sind, waren und bleiben Teil der Gesellschaft. Sie haben ein Anrecht auf ein sie würdigendes Andenken.
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