Qualität der Inkontinenzversorgung wird deutlich verbessert
Der GKV-Spitzenverband hat die Qualitätsanforderungen an aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel („Windeln“) im Hilfsmittelverzeichnis deutlich angehoben. Dies umfasst in Bezug auf die Saugleistung insbesondere die Aufsauggeschwindigkeit und die Rücknässewerte. Eine schnelle Flüssigkeitsaufnahme und eine hohe Flüssigkeitsbindung sind wesentliche Faktoren für eine hohe Produktqualität und effektive Versorgung.
Als zusätzliche Qualitätsanforderungen wurden die Absorption von Gerüchen und die Atmungsaktivität der Produkte festgeschrieben. Produkte, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, werden aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen.
Etwa 1,5 Millionen gesetzlich Versicherte werden von der gesetzlichen Krankenversicherung regelmäßig mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln („Windeln“) versorgt. Derzeit gibt es bei der Qualität der Produkte und der Services der Leistungserbringer teilweise eklatante Mängel: Nässende Windeln, unzureichende Versorgungsmengen, die Anlieferung in nicht neutralen Verpackungen und zudem noch teilweise hohe Aufzahlungen sind nur einige Stichwörter.
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