Auch Fahrradfahrer können Punkte kassieren: ADAC informiert über wichtige Regelns beim Radfahren
Radfahren wird immer beliebter, und mit den steigenden Temperaturen sind immer mehr Zweiräder in den Städten unterwegs. Oft ist Radfahrern aber nicht bewusst, welche Verkehrsregeln auch für sie gelten und wie man sich in bestimmten Situationen verhält. Bußgelder und Punkte werden aber auch für Radfahrer fällig. Daher hat der ADAC einige wichtige Punkte zusammengestellt, die vermutlich nicht jedem Fahrrad- und Autofahrer bekannt sind: Führt ein Radweg an einer Bushaltestelle entlang und hält gerade ein Bus an dieser Haltestelle, muss der Radfahrer die Passagiere so aus- und einsteigen lassen, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Erst dann darf er weiterfahren.
Radfahren wird immer beliebter, und mit den steigenden Temperaturen sind immer mehr Zweiräder in den Städten unterwegs. Oft ist Radfahrern aber nicht bewusst, welche Verkehrsregeln auch für sie gelten und wie man sich in bestimmten Situationen verhält. Bußgelder und Punkte werden aber auch für Radfahrer fällig. Daher hat der ADAC einige wichtige Punkte zusammengestellt, die vermutlich nicht jedem Fahrrad- und Autofahrer bekannt sind:- Führt ein Radweg an einer Bushaltestelle entlang und hält gerade ein Bus an dieser Haltestelle, muss der Radfahrer die Passagiere so aus- und einsteigen lassen, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Erst dann darf er weiterfahren.
- Ein Zebrastreifen gibt Fußgängern ein Vorrecht zum Überqueren der Straße. Radfahrer genießen dieses Vorrecht nicht, außer sie steigen ab und schieben das Rad.
- In Gegenrichtung einer Einbahnstraße zu fahren ist auch mit dem Fahrrad nicht erlaubt. Es sei denn, dies wird durch Schilder explizit erlaubt, wie das viele Städte tun. Auch in solchen Fällen gilt dann rechts vor links, wenn Beschilderungen nichts anderes vorschreiben. Sowohl Autofahrer als auch Radfahrer müssen deshalb bei diesen Einbahnstraßen besonders die Rechts-vor-Links-Regelung beachten.
- Oft ist Radfahrern an Kreuzungen mit zusätzlicher Fußgängerampel nicht klar, welche Ampel für sie gilt. Bis Ende 2016 müssen sich Radfahrer an den Signalen der Fußgängerampel, danach an denen der Autofahrerampel orientieren.
- Wenn trotz der Radwegbenutzungspflicht (weißes Rad auf blauem Grund) auf der Straße gefahren wird, kostet dies 20 Euro Bußgeld.
- Telefonieren ist auch Fahrradfahrern nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Wer trotzdem das Handy benutzt, muss mit 25 Euro Bußgeld rechnen.
- Musik über Kopfhörer zu hören, wird dann zum Problem (10 Euro Bußgeld), wenn das Gehör beeinträchtigt wird und Geräusche des Verkehrs wie Martinshorn oder Polizeisirene nicht mehr wahrgenommen werden können.
- Seit 2013 muss die Beleuchtung am Fahrrad nicht mehr dynamobetrieben sein, sondern kann auch durch geeignete batteriebetriebene Lichter erfolgen. Auch eine solche Beleuchtung muss laut StVZO fest angebracht sein.
- Für Radfahrer besonders gefährlich: der tote Winkel. Lkw- und Busfahrer können beim Rechtsabbiegen den Bereich neben den Fahrzeugen schlecht oder gar nicht einsehen. Um als Radfahrer kein Risiko einzugehen, ist es daher besser, hinter einem Lkw oder Bus zu warten, bis diese vollständig abgebogen sind.
„Sicheres Radfahren“ ist das Schwerpunktthema, mit dem der ADAC die Verkehrssicherheitsaktion „2015 – ja sicher!“ im Mai fortsetzt. Ziel der Aktion ist es, das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers zu stärken und somit die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter zu verbessern.
ADAC Presse Club [presse@adac.de]