Ohne Sarg ins Grab? Sargpflicht in der Kritik
Die Verbraucherinitiative Aeternitas schlägt vor, die generelle Sargpflicht zu überdenken und die Menschen selbst entscheiden zu lassen. Eine Beisetzung eines Leichnams ohne Sarg ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Die Gründe dafür werden kontrovers diskutiert.
16.08.2012 – Aeternitas hat bei der Diskussion um die Sargpflicht die Gründe analysiert, warum Leichname nur im Sarg beigesetzt werden dürfen. Hätte nicht jeder – auf seinen eigenen, zu Lebzeiten geäußerten Wunsch hin – Anspruch auf eine Beisetzung seines Leichnams ohne Sarg? Der Aeternitas-Vorsitzende Christoph Keldenich und der Aeternitas-Rechtsreferent Torsten Schmitt sind in ihrer Analyse zu dem Schluss gekommen, dass die generelle Sargpflicht für Körperbestattungen einer kritischen Prüfung nicht Stand hält.
Die Diskussion um die Sargpflicht in Deutschland entzündet sich meist daran, dass Muslime aus religiösen Gründen eine Beisetzung im Leichentuch fordern. Dem entgegen steht die Pflicht zur Körperbeisetzung im Sarg, die sich aus den Bestattungsgesetzen der meisten Bundesländer ergibt und nur vereinzelt Ausnahmen aus religiösen Gründen zulässt. Über liberalere Regelungen wird verstärkt diskutiert. In Hessen zum Beispiel hat die SPD-Fraktion beantragt, die Sargpflicht in Fällen entgegen stehender religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen zu lockern.
Befürworter der Sargpflicht nennen als Argumente die Tradition, die Menschenwürde, die Hygiene und dass der Leichnam mit Sarg im Boden besser verwese. Doch schon über die Tradition lässt sich diskutieren. Erst seit dem 16. Jahrhundert hat – regional unterschiedlich – die Verwendung eines persönlichen Sarges eingesetzt. Und bis weit ins 19. Jahrhundert hinein konnten Verstorbene auch ohne Sarg beigesetzt werden.
Strittig ist auch die Frage der Menschenwürde. „Eine Beisetzung ohne Sarg ist unserer Meinung nach dann nicht würdelos, wenn sie zu Lebzeiten vom Verstorbenen selbst gewünscht wurde“, sagt Keldenich. Bei einer freien und selbstbestimmten Entscheidung bliebe die Würde des Einzelnen gewahrt.
Bei der Diskussion um die Hygiene sollte zwischen Transport und Lagerung des Leichnams und der Beisetzung unterschieden werden. Im ersten Fall sollte der Gebrauch eines stabilen, geschlossenen Behältnisses wie einem Sarg weiterhin vorgeschrieben sein. Bei der Beisetzung im Grab hingegen ist ein Sarg nicht notwendig, wenn der Leichnam in Vorfeld fachgerecht versorgt wurde. Der Sarg für den Transport zum Friedhof könnte, ähnlich wie Transportsärge und Bahren für das Abholen Verstorbener, wiederverwendet werden.
Ob und wie schnell ein Leichnam in der Erde vergeht, hängt vor allem von der Bodenbeschaffenheit und den Sauerstoffverhältnissen ab. Ein Sarg kann die Bedingungen durch die entstehende Lufthülle verbessern, betonen manche Fachleute. Andererseits fehlt durch einen Sarg der verwesungsfördernde Kontakt des Leichnams zum Erdreich. Beide Ansichten sind nicht ausreichend wissenschaftlich belegt. Ein sehr dichter, aus hochwertigem Material hergestellter oder aufwendig lackierter Sarg kann den Sauerstoffaustausch allerdings sogar behindern und die Verwesungsbedingungen verschlechtern. Auf vielen Friedhöfen spricht deshalb eine bessere Verwesung nicht für die Sargpflicht. Aeternitas schlägt aber vor, dass Friedhofsträger eine Sargpflicht ausnahmsweise vorschreiben dürfen, wenn ansonsten aufgrund der Beschaffenheit des Bodens die Verwesungsmöglichkeiten beeinträchtigt sind.
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