Parkplätze – Kampf ums Kurvenparadies - ARAG Experten mit Fakten zum International Parking Day

In größeren deutschen Städten ist rund ein Drittel der Bewohner unzufrieden mit dem Parkplatzangebot. Parkplätze sind daher heiß begehrt. Kein Wunder also, dass beim Kampf um die wenigen Parklücken harte Bandagen angelegt werden. Es wird blockiert, reserviert und vorgedrängelt, was das Zeug hält. Was dabei erlaubt ist und welche Verkehrsregeln beim Parken gelten, erklären die ARAG Experten anlässlich des internationalen Park-Tages am 20. September.
Parkplatz klauen erlaubt?
Wer im Streitfall das Recht auf einen Parkplatz hat, regelt die StVO. Und die sagt, dass an einer Parklücke derjenige Vorrang hat, der sie zuerst unmittelbar erreicht (Paragraf 12 Absatz 5 Satz 1). Befindet sich ein Autofahrer in einer Straße mit Gegenverkehr also auf der gegenüberliegenden Straßenseite, hat er die Parklücke noch nicht „unmittelbar erreicht“.
Der Vorrang desjenigen, der zuerst an der Parklücke angekommen ist, bleibt nach dem Gesetz übrigens auch erhalten, wenn er zunächst an der Lücke vorbeifährt, um dann rückwärts einzuparken oder wenn er noch anderweitig rangieren muss. Der Vorrang gilt auch für den Fahrer, der an einer freiwerdenden Parklücke wartet. Wer sich dann von der anderen Seite in eine Parklücke drängelt, während das ausparkende Auto dem Wartenden noch den Weg versperrt, verstößt gegen die StVO – und erfüllt damit einen Bußgeldtatbestand.
Auch das Reservieren ist laut ARAG Experten übrigens tabu: Wer als Autofahrer eine freie Parklücke reserviert, indem er beispielsweise seinen Beifahrer dort stehen lässt, bis er die Lücke mit dem Fahrzeug erreicht, verstößt ebenfalls gegen die StVO. Vorrang an einer Parklücke hat nur der Fahrer selbst.
Gilt auf Parkplätzen „rechts vor links“?
Wer mit dem Auto auf einem Parkplatz unterwegs ist, kann sich nicht generell auf die Vorfahrtsregel "rechts vor links" verlassen. Die Vorfahrt auf Parkplätzen gilt nach Auskunft der ARAG Experten nur dann, wenn die Wege auf dem Platz so breit und so deutlich gekennzeichnet sind, dass der Straßencharakter der Fahrbahnen klar und unmissverständlich ist. Sind lediglich die Parkbuchten markiert, müssen sich die Verkehrsteilnehmer über die Vorfahrt verständigen (Landgericht Detmold, Az.: 10 S 1/12).
Warum muss man bei Gullys und Zebrastreifen besonders aufpassen?
Über einem Gullydeckel auf dem Gehweg zu parken, ist keine gute Idee. Dies gilt laut ARAG Experten auch dann, wenn das Parken auf Gehwegen ausdrücklich freigegeben ist. Hier kennt die StVO kein Pardon. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert ein Bußgeld und das Abschleppen des Fahrzeugs wegen Falschparkens. Das Abstellen des Pkws auf einem Zebrastreifen und bis fünf Meter davor ist ebenfalls verboten. Zudem muss der Zebrastreifen freigehalten werden, wenn der Verkehr stockt. Hinter dem Zebrastreifen ist das Halten und Parken dagegen erlaubt.