Gehbehinderte können eigenen Parkplatz verlangen

Anzeige
Auf Ihrer Seite

Gehbehinderte können eigenen Parkplatz verlangen

08.04.2025

Gehbehinderte können eigenen Parkplatz verlangen © Pixabay

Eine Kommune muss gehbehinderten Besitzerinnen und Besitzern eines Fahrzeugs einen personenbezogenen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung einrichten, wenn keine andere zumutbare Parkmöglichkeit besteht. Die Württembergische Versicherung AG, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (14 K 140/24) hin.

Ein 77-jähriger stark gehbehinderter Mann verlangte von der Stadt, dass ihm in der Nähe seines Hauses ein personenbezogener Parkplatz für Schwerbehinderte eingerichtet wird. Er verfüge zwar über eine Garage im Untergeschoss seines Hauses. Aber er sei nicht mehr in der Lage, die abschüssige Zufahrt und die steile Kellertreppe zu seiner Garage zu begehen. Die Stadt lehnte die Kennzeichnung ab, da der Mann auf der Straße vor der Zufahrt zu seiner Garage parken könne. Das sei zwar verboten, aber sie werde gegen den Mann kein Bußgeld verhängen.

Damit wollte sich der Mann nicht begnügen, zumal ständig andere Leute vor seiner Einfahrt parkten. Er klagte vor dem Verwaltungsgericht und bekam Recht. Laut dem Urteil können behinderte Personen einen personenbezogenen Parkplatz verlangen, wenn in der Umgebung ein Mangel an Parkplätzen bestehe und sie über keine gesicherte und zumutbare Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe zur Wohnung verfügen. Beides bejahte das Gericht. Der Mann dürfe auch nicht ohne Weiteres auf der Straße vor der Zufahrt zu seiner Garage parken. Dort war nämlich der Bordstein des Gehwegs abgesenkt. Dies diene nicht nur der Zufahrt, sondern auch anderen behinderten Menschen, den Gehweg erleichtert zu betreten. Der Mann könne daher dort nur legal parken, wenn ihm ein personenbezogener Parkplatz eingerichtet werde.

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
KlimaPro

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe
Anzeige

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.