ARAG Experten mit spannenden Urteilen aus …

ARAG Experten mit spannenden Urteilen aus der Welt des Wohnens - Muss eine Wohngebäudeversicherung nach einem Schaden einen Vorschuss zahlen?

01.03.2024

ARAG Experten mit spannenden Urteilen aus der Welt des Wohnens - Muss eine Wohngebäudeversicherung nach einem Schaden einen Vorschuss zahlen? © Pixabay

Anders als bei einer Unfallversicherung sind Wohngebäudeversicherungen laut ARAG Experten nicht verpflichtet, einen Vorschuss zu zahlen, wenn es zu einem versicherten Schaden gekommen ist. In einem konkreten Fall hatte eine defekte Wasserleitung in einem Haus für große Schäden in Bad und Decke zwischen Erd- und Obergeschoss gesorgt.

Nachdem die erste Zahlung für bereits erbrachte Sanierungskosten geleistet worden war, verlangte die Versicherte nun einen Vorschuss für weitere noch anstehende Reparaturen in Höhe von mehr als 30.000 Euro. Doch das Versicherungsunternehmen weigerte sich, das Geld im Vorwege zu zahlen. Als der Fall vor Gericht landete, bestätigten auch die Richter, dass es keine Verpflichtung zu einem Vorschuss gibt (Landgericht Erfurt, Az.: 8 O 1327/21). Übrigens: Mittlerweile gibt es auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs, der zu gleichem Ergebnis kommt (Az.: IV ZR 204/22).

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
Kundenzeitung
Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.