ARAG Experten mit spannenden Urteilen aus der Welt des Wohnens - Muss eine Wohngebäudeversicherung nach einem Schaden einen Vorschuss zahlen?
Anders als bei einer Unfallversicherung sind Wohngebäudeversicherungen laut ARAG Experten nicht verpflichtet, einen Vorschuss zu zahlen, wenn es zu einem versicherten Schaden gekommen ist. In einem konkreten Fall hatte eine defekte Wasserleitung in einem Haus für große Schäden in Bad und Decke zwischen Erd- und Obergeschoss gesorgt.
Nachdem die erste Zahlung für bereits erbrachte Sanierungskosten geleistet worden war, verlangte die Versicherte nun einen Vorschuss für weitere noch anstehende Reparaturen in Höhe von mehr als 30.000 Euro. Doch das Versicherungsunternehmen weigerte sich, das Geld im Vorwege zu zahlen. Als der Fall vor Gericht landete, bestätigten auch die Richter, dass es keine Verpflichtung zu einem Vorschuss gibt (Landgericht Erfurt, Az.: 8 O 1327/21). Übrigens: Mittlerweile gibt es auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs, der zu gleichem Ergebnis kommt (Az.: IV ZR 204/22).