Mietwagenanspruch: Auch beim Werkstatttermin übers Wochenende?
Als der Fahrer nach einem unverschuldeten Unfall seinen Wagen in die Werkstatt brachte, wurde er darüber informiert, dass die Reparatur vier Tage in Anspruch nehmen sollte. Der Haken an der Sache: Da er das Fahrzeug an einem Dienstag abgab, konnte er es erst am Montag wieder abholen.
Die gegnerische Versicherung wollte ihm allerdings nur für vier Tage einen Mietwagen zur Verfügung stellen, also genau für die Dauer der Reparatur. Zudem hätte er nach Ansicht der Versicherung auch einen anderen Abgabetag wählen können, da das Auto auch nach dem Unfall noch fahrbereit war. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Fahrer keinen Einfluss auf die Terminplanung einer Werkstatt hat. Daher muss die Versicherung die Mietwagenkosten für sieben Tage übernehmen (Amtsgericht Geestland, Az.: 3 C 167/22).