Darf man mit kleinen Autos quer parken?
Smart Fortwo, Toyota iQ oder dreirädrige Kraftfahrzeuge, wie etwa der Ellenator – es gibt viele kleine City-Flitzer, die aufgrund ihrer geringen Abmessungen selbst quer in Parkplatzlücken passen. Praktisch schon, aber auch erlaubt?
Ein klares „Jein“ der ARAG Experten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt einerseits, dass Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand parken müssen (Paragraf 12 Absatz 4). Was in der gängigen Rechtsprechung meist hinzukommt – aber gerne ignoriert wird: Es muss in Fahrtrichtung parallel zur Straße geparkt werden. Gibt es allerdings eine entsprechende Markierung, könnte auch Querparken erlaubt sein. Gleichzeitig gilt zudem das Gebot des platzsparenden Parkens (Paragraf 12 Absatz 6 StVO). Fazit: Ein Parkplatz, zwei Verordnungen, eine Ausnahme. Letztlich kommt es daher wohl immer auf den Einzelfall und darauf an, ob das Querparken aufgrund der örtlichen Straßenverhältnisse möglich ist.
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