ARAG Recht kurios - Wild gewordenes …

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ARAG Recht kurios - Wild gewordenes Eichhörnchen

10.07.2023

ARAG Recht kurios - Wild gewordenes Eichhörnchen © Pixabay

Wer schon einmal Bekanntschaft mit Wild auf der Straße gemacht hat, weiß wie gefährlich es werden kann, wenn es zum Zusammenprall kommt. Durch den Aufprall – und nicht zuletzt den Schrecken des Fahrers – kann das Fahrzeug leicht ins Schleudern geraten.

So erging es auch einer Frau, die bei der Fahrt durch den Wald einen Zusammenstoß mit einem – vermeintlich – großen Hasen hatte, in dessen Folge der Wagen einen Totalschaden erlitt. Von ihrer Teilkasko wollte die Bruchpilotin daraufhin 6.000 Euro für das zerstörte Fahrzeug haben. Doch die weigerte sich, weil sie nicht an einen Wildunfall glaubte. Die DNA-Analyse ergab laut Auskunft der ARAG Experten, dass der Hase ein Eichhörnchen war. Und auch wenn sich der kleine Nager vielleicht etwas wild aufgeführt hatte und dafür ja auch bitter bezahlen musste, lag hier kein versicherter Wildunfall vor, so dass die Frau auf dem Schaden sitzen blieb (Landgericht Coburg, Az.: 23 O 256/09).

 

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