Germanwings-Absturz: LG Frankfurt a.M. weist Schmerzensgeldansprüche …

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Germanwings-Absturz: LG Frankfurt a.M. weist Schmerzensgeldansprüche Hinterbliebener ab

04.07.2022

Germanwings-Absturz: LG Frankfurt a.M. weist Schmerzensgeldansprüche Hinterbliebener ab © Pixabay

Das LG Frankfurt a.M. hat am heutigen Tage die Klage gegen die Lufthansa AG von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes, die seit der Katastrophe aufgrund des Verlusts ihrer verstorbenen Familienmitglieder für eine angemessene Entschädigung streiten, abgewiesen. Das LG Frankfurt a.M. schloss sich damit der Rechtsprechung des LG Essen und des OLG Hamm an. Beide Gerichte hatten bereits in den Jahren 2020 und 2021 mit ihren jeweiligen Urteilen Ansprüche der Hinterbliebenen zurückgewiesen.

Kooperation zwischen baum reiter & collegen und Luftfahrtrechtsexperte Prof. Dr. Elmar Giemulla

Die Kanzlei baum reiter & collegen (Düsseldorf/Berlin) und Rechtsanwalt Prof. Dr. Elmar M. Giemulla (Berlin) haben sich im letzten Jahr zur gemeinsamen Vertretung von Hinterbliebenen der Germanwings-Katastrophe zusammengeschlossen. Gemeinschaftlich soll zugunsten der Hinterbliebenen der Flugkatastrophe der Sachverhalt abschließend aufgeklärt und eine erweiterte Schmerzensgeldzahlung durchgesetzt werden. Neben der Fluggesellschaft steht auch das Luftfahrt-Bundesamt im Fokus.

LG Frankfurt a.M. sieht keine Anspruchsgrundlage

Am 24.03.2015 hatte der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot Andreas Lubitz die Germanwings-Maschine (Flug 9525) in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Die Hinterbliebenen forderten seitdem von der Lufthansa AG erweiterte, angemessene Schmerzensgeldzahlungen. Sie werfen der Lufthansa AG vor, die flugmedizinischen Untersuchungen des Co-Piloten nachlässig durchgeführt und so zu der Katastrophe beigetragen zu haben. Der Co-Pilot hätte für den Flugbetrieb gar nicht zugelassen werden dürfen, wodurch der Absturz verhindert worden wäre. Nachdem weitere Hinterbliebene der Katastrophe vor dem LG Essen (Az. 16 O 11/18) und zweitinstanzlich vor dem OLG Hamm (Az. 27 U 84/20) unterlegen waren, hat nunmehr auch das LG Frankfurt a.M. im heutigen Verkündungstermin weitere Schmerzensgeldansprüche verneint. Nach der Rechtsauffassung des Gerichts fielen die Vorwürfe der Hinterbliebenen in den Verantwortungsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes. Die Tätigkeit der flugmedizinischen Sachverständigen sei eine hoheitliche und daher der Lufthansa AG nicht zuzurechnen. Ansprüche der Hinterbliebenen seien deshalb an die Bundesrepublik Deutschland zu richten.

„Diese weitere Zurückweisung der Ansprüche ist für die Angehörigen eine weitere Enttäuschung sowie ein Rückschlag bei der Bewältigung der Trauer, welche die Katastrophe ausgelöst hat.“, sagt Gerhart Baum, früherer Bundesinnenminister und Seniorpartner der Kanzlei baum reiter & collegen.

Luftfahrt-Bundesamt weiterhin im Fokus

Wenn das Fehlverhalten der flugmedizinischen Sachverständigen dem Luftfahrt-Bundesamt als zuständiger Behörde zuzurechnen ist, kommt als weiterer Anspruchsgegner die Bundesrepublik Deutschland in Betracht. Eine entsprechende weitere Klage wird bereits parallel vorbereitet. „Da sich das LG Frankfurt der rechtlichen Auffassung aus Essen und Hamm angeschlossen hat, liegt für die Hinterbliebenen mehr denn je eine Amtshaftungsklage auf der Hand. Dass letztlich keine Stelle die Haftung für das Fehlverhalten der Fliegerärzte übernimmt, ist kein hinnehmbares Ergebnis“, macht der Berliner Rechtsanwalt Prof. Giemulla deutlich.

„Die Kanzlei baum reiter & collegen wird im Sinne der Hinterbliebenen die verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um angemessene Schmerzensgeldzahlungen zu erzielen. Dazu gehört auch, soweit von Amtsträgern Fehler begangen wurden, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Staat“, ergänzt der Kanzleigründer Rechtsanwalt Prof. Dr. Julius Reiter.

 

Pressekontakt:

Prof. Dr. Julius Reiter
Telefon: 02 11/83 68 05-70
Fax: 02 11/83 68 05-78
E-Mail: kanzlei@baum-reiter.de

 

Unternehmen

Baum Reiter & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Benrather Schlossallee 101
40597 Düsseldorf

Internet: www.baum-reiter.de

 

Über Baum Reiter & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

baum reiter & collegen hat Standorte in Düsseldorf und Berlin. Die Kanzlei ist seit mehr als 20 Jahren spezialisiert im Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über die Erfahrung von 15.000 geprüften Verbraucherkreditverträgen. Unsere Fachanwälte prüfen die Verträge der Autobanken auf darin enthaltene Fehler und unterstützen die Mandanten dabei, von ihrem Widerrufsrecht erfolgreich Gebrauch zu machen.

 

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